ABVU (M)
- Vorabdruck März MO. 2lllgemeine Bauvodschrist für t% ^^ Haupt- und Eismaschinen der Unterseeboote
Lfd.-^.: 5/13 Geheim! MbObj.^r-' 53/16U ?lllgemeine Bauvorschrift für die Haupt- und Hilfsmaschinen der Unterseeboote M ABVU(M)
O.K.M. Plank. KIIU Allg. M
Berlin 1940
Dies ist ein geheimer Gegenstand im Sinne des tz 88 Rcichsstrafgcsetzbuchs (Fassung vom 24. April 1934). Mißbrauch wird nach den Be¬stimmungen dieses Gesetzes bestraft, sofern nicht andere Strafbestimmungen in Frage kommen. Oberkommando der Kriegsmarine. Inhaltsverzeichnis. Seite Inhaltsverzeichnis nach Gruppen geordnet V Alphabetisches Stichwortverzeichnis VI—VIII Seite I I. Bauunterlagen
Alphabetisches Stichwortverzeichnis
Bemerkung: Die zu Hauptmaschinm, Hilfsmaschinen und größeren Anlagen gehörende Teile und Begriffe sind bei den betreffenden Maschinen und Anlagen zu suchen, z. B. »Abruf der Akku-Batterie» unter Akkumulatorenbatterie usw. Die einheitlichen Bezeichnungen sind soweit wie möglich berücksichtigt. Zur Erleichterung in der Übergangszeit wurden verschiedene Ausdrücke für ein und denselben Begriff im Stichwortverzeichnis ausgenommen und die einheitlichen Bezeich¬nungen dahinter in Klammern gesetzt, z. B. »Apparate, elektro (siehe elektrische Geräte). Gruppe
A Ablicserungszeichnungen VI
Abmessungen, äußere (Haupt- und Hilfsmaschinen) IV h 2 Abnahmefahrt, Erprobungen vor der V o
Absperrungen, Allgemeines IV d
Änderungen Ib 2
Akkumulatoren bat terie, Ablustleitrmg V d
- Abruf VII ä
» Einbau VII d
» Erprobung vor der Abnahme- sahrt V c 4 » Fertigstellung VII d
- Prüfungen und Erprobungen Vb4
Akkumulatorenanlage, Prüfungsvorschrift V d Anlaßflaschen, Vorschrist für IV n
Anstrich (Schutzanstrich) IV f
Apparate, elektrische (siehe elektrische Geräte) Arbertsausführung IV f
Armaturen, Allgemeines IVc—d,VIIb
Ausbauöffnung IV h 2
Austrocknung IV m
Auswechselbarkeit der Bauteile IV b
B Batterieraumbeleuchtung IV i 3
Bauausführung IV
Baureserve II d
Baustoffe (siehe Werkstoffe)
Bauunterlagen, Allgemeine Bestimmungen über .. I b
» Verzeichnis der la Bedienteile (Handräder, Kurbeln) .... IV d Bedienungsvorschriften VI Belastung der Kabel IV i 5 Beleuchtungsanlage IV i 3 Beleuchtuugsarmaturen IV i 3 Beleuchtung für Batterie« und Munitionsräume und Bilgen IV i 3 Bilgebeleuchtung IV i 3 Glühlampen IV i 3 Gruppe Beobachtungen, weitere, der E-Maschinen V b 3 Berechnung und Messung von Drehschwingungen V e 3 Berechnungshcste II c Berechnungen, schematische Pläne und Zeichnungen I e Berichtigungen und Änderungen Ib2 Beschreibungen VI Bestimmungen über Bauunterlagen I b Bestimmungen über LI- und bl-Geräte I b 5 Betriebsführungspläne VI Bilgebeleuchtung IV i 3 Bordabsperrungen, doppelte IV e
D Dichtungen IV d Diesellnftverdichter. Vc 6 Dieselmotoren > Änlaßflasche IVn, Vc6 Aufladegebläse V b 2 Ausblaseversuch Vb2 Einbringen der Dieselmotoren VII b Leistungsversuche V b 2 Manöverversuche V b 2 Messungen Vb 2 Prüfungen und Erprobungen V b 2, V c 2 Regelversuche Vb2 Versuche V b 2 Wasserdruckprobe V b 2 Wertserprobungen V b Zubehör VII e Doppelte Bordabsperrungen IV c Drehschwingungen Vc3 Druckluftflaschen Allgemeine Vorschriften für Druckluftslaschen ... IV n, V e 6 Prüfungen und Erprobung V b 5 Druckölerzeugungsanlagen IV o 6 Druckölflaschen Allgemeine Vorschriften für Druckölslaschen ... IVn Prüfungen und Erprobung V b 6 DurchschlagSprobe der E-Maschinen (siehe Wicklungsprobe) Gruppe
E E Geräte, M- und 1 b 5, VII e Einbau an Bord VII Allgemeines VII a Einbringen der Dieselmotoren usw VII b Elektrische Leitungen VII c Einbringen der Akkumulatoren VII d Einschleisvorrichtungen IV f Ersatzteile und Geräte VII e Elektrische Geräte IV i 4, VII a Elektrische Leitungen Allgemeines ' IV i 6 Verlegung VII c E Maschinen Beobachtungen, weitere Vb3 Fahrtregler V b 3 Manövcrversuche Vb 3 Messungen Vb 3 Prüfungen und Erprobungen V c 2, V b 3 Wicklungsprobe Vb3 Wirkungsgradbestimmungen V b 3 Entwässerungseinrichtungen der Haupt' und Hilfs¬maschinen IV h 4 Erprobungen und Prüfungen V Erprobungen vor der Abnahmefahrt V c Ersatzteile und Geräte Vile Erschütterungen Vc3 3 Fahrtregler, Prüfung und Erprobungen Vb3 Gruppe Kapazitätsprobe Vb 4 Konservierung (siehe Schutzanstriche) Korrosionsschutzbehandlung Vb 2 Kugellager IV h 8 Kühl-, Entwässerungs- und Schmiereinrichtungen für Haupt- und Hilfsmaschinen IV h 4 Kurbeln und Handräder IV d
L Ladebetrieb, Vollast Vb2 Lager, Kugellager IV h 8 Lampen IV i 3 Lieserung von Zeichnungen VI Luftverdichtcr V c 6 Luftgeschwindigkeit IVI, IV k 2 Luftwechsel IV k 1
M Meßgeräte, Allgemeines IV h 9 Messungen der Aklumulatoren-Lüstungsanlagen... V d
- der E Maschinen Vb3 » der Dieselmotoren Vb 2 » von Schwingungen Vc3 M- und E Geräte VII e Montageluck (siehe Ausbauöffnung) Munitionsraumbeleuchtung IV i 3 W
Geräte, Ersatzteile und VII e Gerätesoll, M- und E 15 Geräuschdämmung (Haupt- und Hilssmaschinen)... IVI» 5 Gewichtseinschränkung IV a Gcwichtsnachweis und Überprüfung II b Glühlampen, Beleuchtungsanlage IV i 3 Gufitkile, Reinigung der IV h 3 R Normen IV g
P Handräder und Handkurbeln IV d Hauptmaschinen, Erprobung vor der Abnahmefahrt V o Hilssmaschinen V c G, IV i 2 Hinweis aus die 8-Bauvorschrift Ib4 Hochspannungsprobe und Jsolationsmessung V c 5 Installationsmaterial IV i 3 Jsolationsmessung Vc5 Paßblechc IV h 8 Passungen IV b Prüfungen V b, VH a Akkumulatoren Batterie Vb 4 Dieselmotoren Vb 2 Druckluftflaschen Vbo Druckölflaschen Vb6 E Maschinen Vb3 Prüfungen und Erprobungen V Prüfungsvorschristen für die Akkumulatorenlüstungs- anlage V d Pumpenplan V e R
K Kabel, elektrische IV i 5, VII c Allgemeines IV i 5 Verlegung VII o Reinigung der Gußteile IV h 3 Reserveteile (siehe Ersatzteile und M- und E Geräte) Rohrleitungen und Absperrungen IV d, VII b Rostschutz der Dieselmotoren Vb2
vm — Truppe
S Schalter IV i 3 Schilder IVhlO Schlüsseltafcln VII e Schmiereinrichtungen, Haupt- und Hilssmaschinen .. IV h 4 Schneckenräder .,,...,,... IV e Schraubenschlüssel und Sonderschlüssel IV h 6 Schraubcnsicherungen IV h 7 Schreibpult VII e Schutzbleche IVhlO Schutzanstriche IV f Schtuing ungsrechnung V c 3 Serienmessungen Vc3 Sicherungen IV i 3 » , Schrauben- IV h 7 Sicherungskästen IV i 3 Skizzenbücher VI Sonderschlüssel, Schraubenschlüssel und IV 6 h Spinde VII e T Tiefenmesser IV h 9 Torsiographijche Messungen Vc3 Trockengerät IVm Typenmcssnngen Ve3 u Lbereinstimurung der Bauteile, Auswechselbarkeit . IV b Übergabcsahrt, Erprobungen vor der (siehe Abnahme- fahrt) Übertragungsgestänge IV e Übertragungsteile IV e Unstimmigkeiten Ib 3 Grupp«
B Verdichter.. IV e S Verkleidungen IV h 10 Verlegung der elektrischen Leitungen VII o Verstauen der Geräte VII e Versuche, Erprobungen und Messungen der Diesel¬motoren Vb 2 Verwiegung und Gewichtsnnchweis II Verzeichnis aller Bordabsperrungen IV c » der Bauunterlagen la Vollast-Ladebetrieb Vb2 Vollständigkeit I b 1 Vorschriften sür Austrocknung von Geräten IVm
für Druckluft-, Drucköl- und Anlaßflasch en IV n für die elektrische Anlage IV i
- für Haupt- und Hilssmaschinen IV h
- für Luftgcschwindigkcit in den Diesel¬motorschächten, Diesellustkanälen und in den Akkumulatorenablustleitungen. IVI
- sür die Prüsung der Akkumulatoren¬lüftungsanlage V d ." für die Raumlüsungs- und Luftaufbe- reitnngsanlage IV k
W Wasserdruckproben der Dieselmotoren V b 2 Wellenleitung, Berechnungeuans Drehschwingungen Vc3 Werkserprobungen, Allgemeines V b 1 Werkstofse m Werkstoffprüfung V a Wicklungsprobe Vb3 Wirkimgsgradbestimmungen (E Maschinen) V b 3 Z Zeichnungen I c, VI, VII o Zinkschutz IV k Zugänglichkeit sür Haupt- und Hilssmaschinen .... IV d l
Der Hinweis »siehe« bedeutet, datz der erwähnte Bauteil unter der Gruppe zu buchen ist, auf die hingewiescn wird, der Hinweis »vergleiche« bedeutet, datz an der angegebene» Stelle gleichsam über den erwähnten Bauteil Bestimmungen getroffen worden sind. Über die Einteilung der Gruppen siehe BBVU(M) v und VI. ; L Bauunterlagen.
a) Verzeichnis der Bauunterlagcn.
- Die voni O. K, M. für den entsprechenden Bootstyp herausgegebene »Besondere Bau- Vorschrift für die Haupt- und Hilfsmaschinen der Unterseeboote NI bis II [BBVÜ(M)],
- Die A. B. B. sinngemäß. io
- Die vom O. K. M. herausgegebenen neuesten Werkstvffvorschriften der Deutschen Kriegsmarine.
- Die vom O. K. M. herausgegebenen Grundzüge für dir elektrischen Anlagen an Bord (G. f. e. A.).
- Die vom O. K. M. genehmigten M- und E-Gerätesolle. m
- Die Normenblätter für elektrische Anlagen für U-Boote.
- Die LN-Nvrmenblätter. Wo eine Erweiterung der bestehenden IvN-Normen er¬forderlich ist, sollen sinngemäß die deutschen Industrie-Normen (DIN) und die Normen des Handelsschiffs-Normen-Ausschusses (IINA) zur Anwendung gelangen.
b) Bestimmungen über Banunterlagen. M Für die oben aufgeführten Bauiinterlagen gelten noch folgende Bestimmungen:
- Vollständigkeit. Die in der BBVU(M) nicht erwähnten Bauteile und Einrichtungen, die für die Leistungsfähigkeit, Betriebssicherheit und gefahrlose Bedienung der Bootseinrichtungen etwa noch erforderlich sind, sind gleichfalls vorzusehen. 23
- Berichtigungen und Änderungen. Der Bauwerft geht vierteljährlich (Anfang Januar, April, Juli, Oktober) eine Zusammenstellung der in der BBVU(M) vorzunehmenden Änderungen zu, nach der die dort befindlichen Ausfertigungen zu berichtigen sind. Änderungen der BBVU(M), die sich durch Beschaffungen oder aus ähnlichen so Gründen als notwendig Herausstellen, sind dem O. K. M. vierteljährlich (spätestens bis zum I. Januar, l. April, I.Iuli, 1. Oktober) von der Bauwerft mitzuteilen. Diese Änderungsvorschläge werden nach Prüfung durch das O. K. M. in die Zusammenstellung der Änderungen ausgenommen. Erst dann ist ihre Eintragung in dir BBVU(M) vorzunehmen. ^ Soweit es sich um Änderungen handelt, die eine Bauverzögcrung oder Mehr- kosten zur Folge haben, ist vor der Ausführung die schriftliche Zustimmung des O. K. M. einzuholen. Die Entscheidungen des O. $i M. werden so schnell wie möglich mitgeteilt.
- Unstimmigkeiten. « Sollten sich Unstimmigkeiten zwischen den obengenannten Bauunterlagen oder zwischen ihnen und den Liefervorschriften Herausstellen, so ist die Entscheidung des O. K. M. einzuholen. I b 4—5, c 2
- Hinweis auf dir 8-Baiworschrift. Wird in dcr ABVUf(M) und in der BBVU(M) auf Schisfbauteile der 8 Bau- vorschrift verwiesen, so bleibt für die Ausführung dieser Teile die 8-Bauvorschrift maßgebend.
- Allgemeine Bestimmungen über die M< und E Gcrätcsolle (vgl. Vile). ^ Für den Umfang der Ausrüstung der Boote mit Ersatzteilen, Werkzeugen und Geräten sind die Gerätesolle maßgebend. Jedes Boot erhält solche Gerätesolle nebst Skizzenanhang, so daß einwandfreie Nachbestellungen möglich sind. Die zuständige Kriegsmarinewerft bestimmt im Einvernehmen mit der Bauaufsicht und der Bau- belehrung den näheren Umfang der an Bord zu gebenden Ersatzteile und Geräte, w Eine Aufstellung darüber ist deni O. K. M. zur Genehmigung einzureichen. Der Typzuschlag ist von der zuständigen Kriegsmariuewerft fcstzustellen.
c) Berechnungen, schematische Pläne und Zeichnungen (vgl. ABB Neuentwurf Nr. 9). Die nachstehend nach Gruppen der BBVU(M) aufgeführten Berechnungen, schematischen Pläne und Zeichnungen sind vor Ausführung der Teile in der Werkstatt und vor Bestellung m derselben so rechtzeitig dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen, daß etwaigen Forderungen in bezug auf Anordnung und Ausführung noch Rechnung getragen werden kann.
M I
M I 1. Dieselmotoren
- Zusammenstellungszeichnungcn:
a) Längs- und Queransichten, 20
b) Längs- und Querschnitte, c) Grundrisse.
- Werkstattzeichnungen:
a) Sämtliche Gruppenzeichnungen,
b) Sämtliche Teilzeichnungen. ^
-
Sämtliche Rohrpläne mit Rohrlisten am Motor.
-
Schema der Steuerung und Umsteuerung.
-
Schema der Anlaßluftleitungen der Dieselmotoren im Boot (von Druckminderventil über Anlaßflasche bis Dieselmotor).
-
Zu den Zeichnungen sind die hauptsächlichsten rechnerischen Unterlagen (z. B. Bean- ao spruchung der Lager, Zylinderdeckelschrauben usw.) mit einzusenden.
M I 2. Hilfstiesclmotoren
Sinngemäß wie unter M 11.
M I 3. Kühlwasseranlage
- Schema. 35
- Rohrplan mit Rohrliste.
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen:
u) der Pumpen mit Antriebsmotoren und Anlassern einschl. Berechnungen,
b) der Bordabsperrungen,
c) der Siebtöpfe.
M I 4. Motorenolanlage
- Schema.
- Rohrplan mit Rohrliste.
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen: a) der Pumpen mit Antriebsmotorm und Anlassern einschl. Berechnungen, 45 b) der Motorenölkühler einschl. Berechnung, o) der Bordwandabschlüsse, d) der Siebtöpfe, e) der nicht an den Dieselmotoren angehängten Filter.
- Zeichnung über die Einrichtung der Motorenölsammeltanks. ^
- Zeichnung über die Anordnung der Motorenölreinigungsanlage.
M I 5. Treibölanlage
- Schema.
- Nohrplan mit Nohrliste.
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen:
a) der Pumpen mit Antriebsmotoren und Anlassern einschl. Berechnungen, l>) der Treibölhochbehälter, eg der Bordabsperrungen, el) der Siebtöpfe, eg der nicht an den Dieselmotoren angehängten Filter.
- Schnittzeichnung des Trcibölzählcrs. '
M I 6. Dieselmotorluft, und Abgasanlage.
- Zeichnung über die Anordnung der Dieselmotorluftschächtc mit Armaturen.
- Zeichnung über die Anordnung der Dieselluftkanäle.
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen:
re) der Kopfventile, 1 b) der Fußventile. 4. Zeichnung über die Anordnung der Abgasabsperrungen, Abgasleitungrn und Schall- j Kämpfer mit Rohrleitungen und Armaturen. 5. Einzel- und Zusammenstellungszeichnung:
a) der Abgasabsperrungen mit Einschleifvorrichtung, * b) der Schalldämpfer.
M I 7. Wellenleitungen, Kupplungen
- Zeichnung über die Gcsamtanordnung der Wellrnleitung.
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen: a) der Hauptkupplungen, r b) der Dieselmotorkupplungen, o) der Stevenrohre mit Lagern, cl) der Wellenbvcklager, p) der Drucklager und Drucktoelle.
- Zeichnung über die Anordnung der Hubzähler. ;
- Die Schwingungsrechnung (siehe V c 3).
M I 18. Schiffsschrauben
- Einzel- und Zusammenstellungszcichnung der Schiffsschrauben mit Abdeckhaube und Wellenabdichtung.
- Berechnung der Schiffsschrauben. r
M I 19. E Maschinen
- Zusammenstellungszeichnung (Schnittzeichnung der EMaschinen).
- Zeichnung über die Gcsamtanordnung der EMaschinen.
- Zusammenstellungszcichnung der Lüfter mit AntriebSnwtoren.
- Zeichnung der Welle. (
- Zeichnungen über die Lagerung der Welle. öl 110. Hilfs-E Maschinen. Sinngemäß wie unter öl 19.
M I 11. Gesamtschaltanlage
- Gesamtschaltbild der Kraftanlage mit Schaltskizzc. t
- Leitungsplan der Haupt- und Hilfsschaltanlage.
- Einzelzeichnungen der Haupt- und Hilfsschalttafeln.
M I 13. Akkumulatorenanlage
- Zeichnungen über die Aufstellung, Schaltung und Lüftung der Akkumulatoren.
- Zeichnungen der Hebe- und Transportvorrichtungen.
- Lxhmttzeichnung eines Elementes.
M I 14. Akkumulatorenlüftungsanlage
- Schema o m r .. „ , ? bei selbständigen Anlagen (vgl. IVI I110).
- Rohrplan mit Rohrliste j i v ,
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen: a) der Akku Lüfter mit Antriebsmotoren und Anlassern cinschl. Berechnungen, d) der Wasserabschrider, c) der Akku-Abluftabsperrung.
M I 16. Werkstattanlagen
- Zeichnung über die Anordnung der Werkstattanlagen.
- Zeichnungen:
a. der Drehbank, ii b. der Bohrmaschine.
- Einzel und Zusammenstellungszeichnungen des Kolbenausbaues.
M I 17. M- und EGeräte
- Zeichnungen der elektrischen Heizkörper.
M II
M II 1, Rudcrantriebe
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen:
-e) der Rudcrmotorcn und Getriebe (Schnittzeichnungen), b) der Anlaß- und Steuergeräte.
- Berechnung der Rudermotoren.
M II 2. Bugspillantrieb
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen des Antriebsmotors mit Anlasser.
- Berechnung des Antriebsmotors.
M II 3. Sonstige Spillanlage
Sinngemäß wie unter MII2.
M II 4. Druckluftanlage
- Schema der Druckluftanlage einschl. Notraum und Notausblaseluftanlage und mit Nohrliste.
- Die Zusammenstellungszeichnungen (Schnittzeichnungcn) der Luftverdichter mit An¬triebsmotoren und Anlassern einschl. Berechnung.
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen: J
a. der Druckluftflaschen, b. der Wasserabscheider, c) der HdDruckluftverteiler, d) der Druckminderventile, e) des Hauptanblaseventils, J f) der Anblaseverteiler für Tauchzellen bzw. Tauchbunker und für Regler- und Trimmzellen, g) der Bordabsperrungen.
- Berechnung der Rohrquerschnitte. Die Berechnung soll ferner die beim Anblasen . der Tauchzellen auftretenden Drücke und die Anblasezeit nachweisen. «
M I 15. Abgasausblaseanlage
- Schema.
- Rohrplan mit Rohrliste.
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnung:
a) des Hauptausblaseverteilers/ *
b) der Hauptausblaseventile.
- Berechnung der Rohrquerschnittc. Die Berechnung soll ferner die beim Ausblasen der Tauchzellen bzw. Tauchbunker auftretenden Drücke und die Ausblasezcit Nach¬weise».
M I 16. Hauptlenzpumpe
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnung der Hauptlenzpumpe mit Antriebsmotor und Anlasser einschl. Berechnung.
- Zeichnung über die Anordnung der Hauptlenzpumpe.
M II 7. Hilfslenz- und Trimmpumpen
Sinngeniäß wie unter MII6. JS
M II 8. Heizungs, Bade und Kochanlage
- Schema der Heizungsanlagc,
- Rohrplan der Heizungsanlage mit Rohrliste.
- Zeichnung über die Anordnung der Heizdampfübernahmc.
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen: 20
a) der Borbabsperrungen, I») des Druckminderventils, 0) des Sicherheitsventils, cl) der Kondeustöpfe. 5. Zeichnungen: 25 a) des Elektroherdes, b) des Kochkessels.
M II 9. Frischwassererzeugeranlage
- Rohrplan mit Rohrliste
- Zusammenstellungszeichnung des Frischwassererzeugcrs. uv
- Zeichnung über die Anordnung des Frischwassererzeugers.
M II 10. Raumluft- und Lustaufbereitungsanlage
- Schema der Raumlustanlage 1 einschl. Akku-Abluftleitungen bei nicht selb-
- Rohrplan der Raumluftanlage mit Rohrliste/ ständigen Akku-Abluftanlagen (vgl. Mii4).
- Einzel- und Zusammenstellungszeichnungen: 3
a) der Lüfter mit Antrwbsmotorcn, Anlaß- und Schaltgerätcn einschl. Berechnung, b) der Kops- und Fußventile, c) der Drehschieber, d) der Schottabsperrungen.
- Zeichnung über die Anordnung der Raumluftschächte mit Wasserabscheider und i„ Armaturen.
- Schema der Sauerstoffanlage mit Rohrliste einschl. Berechnung des Sauerstoffbedarfs.
- Schema und Berechnung der Klimaanlage.
- Einzelzeichnungen der Klimaanlage.
M II 13. Schrohranlage
- Zeichnungen über die Gesamtanordnung der Sehrohre.
- Einzel- und Zusamnicnstellungszeichnungen: u) der Schrohrantriebc mit Motoren, Anlaß- und Steuergeräten, b) der Skhrohrführungen mit ringezeichneten Sehrohren in der unteren Endlage, » a) der Antriebsvorrichtungen.
- Berechnungen der Sehrohrantriebc. ^1 I I I I. Beleuchtungsanlage.
- Kabclpläne der gesamte» Beleuchtungsanlage.
M II 17. Befehls-, Melde- und Zeigeranlagen. io
- Sämtliche Kabelpläne und Schaltbilder.
- Zeichnungen über:
a) die Antriebe für die Ruderzeigergeber für Haupt und Tikfknrudkranlage, 1>) die Antriebe für die Geber der Wcllenumdrehungszeigeranlage.
- Zeichnung über die Anordnung der Tiefenmesser mit Rohrleitungen und Armaturen. >e
- . Einzel- und Zusammenstellungszeichnung vom pneumatischen Tiefenmesser. .'>. Schema für die Fahrtmeßanlagc.
MII 18. Sprachrohranlagt
- Schema.
- Rohrplan mit Rohrliste. 20
- Zeichnungen über die Anordnung der Schallrohre.
- Einzel und Zusammenstellungszeichnungen der Hähne und Mundstücke.
MII 20. Not und Rettungsanlage
- Schema siche M II 4.
- Anordnungszeichnung der Armaturen und Rohrleitungen im Oberdeck. 25
- Schaltbild der elektrischen Geräte für Signalbojc.
MII 21. Kühlanlage
- Einzel und Zusammenstellungszeichnungen.
- Schaltbild.
MII 22. Druckölerzeugeranlage
- Zeichnungen über die Anordnung der gesamten Druckölanlage.
- Einzel und Zusammenstellungszeichnungen:
u) der Druckölpumpen mit Anlaß- und Steuergeräten rinschl. Berechnung,
b) der Druckölflaschen.
Folgende Raumanordnungszeichnungen (Grundrisse, Längs- und Querschnitte) sind eben- 35 falls zur Genehmigung vorzulegen:
MI 1. Anordnung des Dieselmotorenraumes
M I 2. Anordnung des Hilfsmaschinenraumes
MI 9. Anordnung des EMaschinenraumes
MII4. Anordnung des Oberdecks
MIT 12. Anordnung der Endräume
NII 13. Anordnung der Zentrale
MII 13. Anordnung des Turmes
Sollen außer diesen hier aufgeführten Zeichnungen und Berechnungen noch weitere vor¬gelegt werden, so ist dies in den einzelnen Gruppen der BBVU(M) besonders vermerkt. «
- Verwiegung und Gewichtsnachweis Verwiegung. Über dir Verwirrung von Bootrn einer Bootsserie siebe 8-Bauvorschrift A 2. ?U(c Geräte und Ersatzteile sowie alle Dcrbranchsstoffe sind in den M- und E Gerätesollrn bzw. in den Verbrauchsstoffsollen aufzunehmen. Teile maschinenbaulicher Art, wie Halterungen, Druckkorperdurchdringungen usw., die mit beni Bootskörper nicht losnehmbar verbunden sind, sind in den riitsprechcnden Schiffbaugruppcn zu verwiegen und zu verbuchen. Die einzelnen Bauteile des Bootes sind nach Maßgabe der Gruppeneinteilung in drn HBVU(M) zu verwiegen und unter den gleichnamigen Gruppen der Wiegelisten nachzuweisen, und zwar unter: M 1 1: Die Dieselmotoren mit angehängtcn Pumpen und Filtern, Aufladegebläsen und Anlaßflaschen, die Abgastemperaturmeßanlage, die Starterbattcrie einschließlich Fu߬schalter und >iabel, die angebaute Drehschwingungsmeßanlage. LI I 2: Die Hilfsdieselmotoren. Ll I 3: Die gesamte Kühlwasseranlage bis zum Austritt des Kühlwassers aus dem Abgas¬schalldämpfer, die Korrosionsschutzanlagen. LI I 4: Die gesamte Motorenölanlage einschließlich Motorenölkühlern und nicht am Diesel¬motor angehängte Motorenölfilter. Ll I 5: Die gesamte Treibölanlage mit Trcibölhochbchältcrn und Unterdruckpumpen, die Druckwasserleitung mit Armaturen vom Austritt des Kühlwassers aus dem Abgas¬schalldämpfer ab, ausschließlich Kühlwasserhochbehälter und Treibvlfiltern. LI I 6: Die gesamte Diesclmotorluft und Abgasanlage mit Abgasschalldämpfer. Ls I 7: Die gesamte Wellcnleitung mit Kupplungen, Hubzählern und Schub- und Dreh- momentmeßcinrichtung. LI I 8: Die Schiffsschrauben. Ll I 9: Die E Maschinen mit Lüftern und Luftkühlern, die Lagerkühlpumpe mit Kühler. Ls 110: Die Hilfs-E Maschinen. M 111: Die Haupt- und Hilfsschalttafeln sowie das gesamte Installationsmaterial von den Schalttafeln ab bis zu den einzelnen außerhalb der Schalttafeln eingebauten Speise¬schaltern einschließlich. Ll 112: Die gesamten Kabel, einschließlich der Kabel der Nachrichtenmittel und der Kompaß- und Befehls- und Meldeanlage, die mit dem Bootskörper nicht festverbundenen Teile der Kabelbahnen und Kabeldurchführungskästen. LI 113: Die gesamte Atkumulatorcnanlagc, einschließlich aller Schienenverbindungen und Ab¬saugeleitungen unter der Akku-Raumdecke und die Aufstell- und Abstützisolatoren. Ll 114: Die Akkumulatorenabluftleitung von dem Durchtrittssiutzen durch die Akku-Raum¬decke bis an die Naumlüftungskanäle. L1 I 15: Schutzvorrichtungen und solche Teile von Podesten, Geländern und Treppen, die an den Maschinen befestigt sind/ die Flurböden sind vom Schiffbau zu verwiegen. Ll 116: Alle Teile, die zu den Werkstattanlagen gehören und nicht in den Gerätesollen auf¬geführt sind. Ll 117: Die Teile von den Gcrätesollcn. die an Bord mitgefahren werden. Ll ll 1: Sämtliche Rudermotoren mit Getrieben bis zu den Kupplungen der Ruderspindeln bzw. der Rudergeschirre und den Anlaßleitungen, die gesamte elektrische Ausrüstung wie Anlasser, Endlagenschalter, Ruderschalter usw. MII 2 und M II3: Antricbsmotoren einschließlich Einrichtung für An- und Abstellen und Umsteuern der AntricbsiWtvrcn. LI II 4: Die gesamte Drucklufianlage ausschließlich Anlaßlustleitung, die mit der Anlaßflasche unter M 11 zu verwiegen ist. LI II 5: Die gesamte Abgasausblaseanlage, angefangen mit der Rohrleitung an den Abgas- s absperrungen, die Druckmesserleitungen/ ausschließlich die an den Abgassammel- lcitungen der Dieselmotoren angebauten Sicherheitsventile, die unter LI 11 zu ver¬wiegen sind. Lill 6: Die Hauptlenzpumpen mit Motoren, Anlassern, Meßgeräten usw. ausschließlich Speisrschaltern. w LI II 7; Die Hilsslenz- und Trimmpumpen mit Motoren, Anlassern, Meßgeräten usw. aus¬schließlich Speiseschaltern und ausschließlich Notlenzhandpumpe. M II 8: Die gesamte Heizdampfanlagc, von der elektrischen Heizungsanlage sind die Heiz¬körper im EGerätesoll, die Steckdosen unter Mill zu verwiegen, über Kochanlage siehe BBVU(M) VIMII 8. is M II 9: Die gesamte Frischwassercrzeugeranläge mit Rohrleitungen und Armaturen, die Salzgehaltmeßanlage. M II 19; Die gesamte Raumlüftungs- und Luftaufbereitungsanlage einschließlich Sauerstoff- rind Klima-Anlage, ausschließlich Alkalipatronen, die im Perbrauchsstoffsoll, und Luftuntersuchungsapparate und Feuchtigkeitsmesser, die im MGerätesoll zu verwiegen 2» sind. LI IIII: Die LrDIt Anlage ausschließlich Kabel. LI II12: Die ODItAnlage ausschließlich Kabel, die Unterdruckmesser für 6 Io und die dazu gehörende Rohrleitungen, die Heiz- und Nachladeschaltkästchen mit Umformern. Die Ladeeinrichtung für Prüfgeräte 0 7 o ist unter M II 14 zu verwiegen. Die Nohr- 25 lcitungen von den Druckluftarmaturen nach den Torpedo-Ausstoßrohren, den Aus¬stoßpatronen und den Ausgleicharmaturen sind vom Schiffbau zu verwiegen. LI II 13: Die Sehrohre ausschließlich Trockengerät, ferner die Winden mit Antriebsmotvrcn und die Sehrohrschachtteile, soweit sie mit dem Bootskörper nicht fest verbunden sind. LI II14: Alle fest angebauten Beleuchtungsarmaturen ohne Glühlampen, die im Verbrauchs- so stoffsoll zu verwiegen sind/ alle Ladeeinrichtungen für Klein Akkus. LI II15: Transformator bzw. Vorwiderstand für die Scheinwerfer ausschließlich Kabel/ die Scheinwerfer selbst sind im E Gerätesoll zu verwiegen. LI II16: Die gesamten Kompaßanlagen ohne Kabel. MII17: Die gesamten elektrischen Befehls-, Melde- und Zeigeranlagen ausschließlich Kabel, 35 ferner die Tiefenmesser und die hydr. Ruderlogenzeiger. Die mechanischen Ruder- lagenzeiger sind vom Schiffbau zu verwiegen. Ll II18: Die gesamte Sprachrohranlage ausschließlich nicht fest angebaute Sprachrohrschläuche mit Sprachrohrmundstückcn usw. LI I119: Die gesamten Anlagen für Nachrichtenmittel und Ortungsgeräte ausschließlich Kabel. «j LI II20: Die gesamten Not- und Rcttungsanlagen ausschließlich der Notatmungsschläuche ssiehe MGerätesoll) und der vom Schiffbau zu verwiegenden Signalbojen und Tauch¬retter/ von den Signalbojen ist nur der elektrische Teil unter LI II20 zu verwiegen. LI II 21: Bei Kühlschränken die gesamte Kühlanlage, bei Kühlräumen nur der maschinelle Teil. LI II 22: Die gesamte Druckölerzeugungsanlage mit Antriebsmotoren und Anlaß- und Um- «L steuergeräten, Pumpen, Druckölflaschen, Sammelbehältern, Rohrleitungen mit Arma¬turen bis zum Anschlußflansch an die Druckölmotoren bei den einzelnen Verbrauchern. II a—d, III Wasser, $1 und Luft sind wie folgt zu verwiegen unter: M I 1: Die Anlaßluft in den Anlaßflaschen. M I 3: Das gesamte Kühlwasser in den Dieselmotoren, Motorenolkühlern und Luftkühlern der EMaschinen, den Rohrleitungen und Armaturen bis zum Austritt des Kühl¬wassers aus den Abgasschalldämpfern. s M I 4: Das gesamte Motorenöl in den Dieselmotoren, Motorenölkühlern, den Rohrleitungen und Armaturen sowie in den Motorenölsammeltanks. M I 5: Das gesamte Treiböl in den Dieselmotoren, den Rohrleitungen und Armaturen sowie das Druckwasser in den Rohrleitungen und Armaturen vom Austritt des Kühl¬wassers aus den Abgasschalldampfern ab (das Treiböl im Treibölhochbehälter ist als Zuladung zu rechnen). MII 4: Die Druckluft in den Druckluftflaschen. MII10: Der Sauerstoff in den Sauerstoffflaschen. MII 22: Das gesamte Drucköl in den Druckölflaschen, im Druckölsammeltank, in den Rohr¬leitungen und Armaturen usw. i»
d) Gcwichtsnachweis und Überprüfung (vgl. 8 Bauvorschrift A 2). Gewicht und Schwerpunktlage aller Bauteile sind an Hand der Zeichnungen vor der Bau¬ausführung zu rechnen bzw. zu bestimmen und mit dem Gewichtsanschlag zu vergleichen. Ferner sind die gewogenen Gewichte auf ihre Übereinstimmung mit den gerechneten Gewichten zu Prüfen. A Die zu diesen Wägungen gebrauchten Waagen sollen halbjährlich, im April und Oktober, nachgeprüft und die Prüfscheine dem O. K. M. eingereicht werden. Auf Grund dieser Wägungen soll spätestens innerhalb 4 Wochen nach der Fertigstellung des Bootes eine Reinschrift des Wicgebuches an das O. K. M. abgeliefert werden.
e) Berechnungshefte (siehe 8-Bauvorschrift A 2). & In den Gewichts- und Schwcrpunktsrechnungrn sind die Gewichte und die Verdrängungen ausführlich nach der Gruppeneinteilung der BBVU(M) zu bestimmen.
d) Baureserve (siehe 8-Bauvorschrift A 2). UL Werkstoffe. Die für die Maschinenanlage verwendeten Werkstoffe sollen — was auch bei der Bestellung w von auswärts zu liefernden Teilen zu beachten ist — gemäß I (Bauuntcrlagen) den neuesten Werkstoffvorschriften der Deutschen Kriegsmarine und den Grundzügen für elektr. Anlagen an Bord entsprechen. Sofern nicht neue Bestimmungen für Sparstoffe gelten, sind die nachstehenden Richtlinien für die Verwendung von Werkstoffen maßgebend. s° Stahlguß kann überall angewendct werden, soweit damit keine erhebliche Gewichtserhöhung verbunden ist. Wichtige oder stärker beanspruchte Stahlgußteile sind auszuglühen. Sie dürfen nur mit Genehmigung der Bauaufsicht geschweißt werden.
Something
Alle dauernd mit Seewaffer in Verbindung stehenden Teile aus Kupferlegierungen sollen aus seewasierbeständigem Werkstoff hergcsiellt sein. Mr Schiffszwcckc geeignete Aluminiumverbindungen sind zulässig bei Bauteilen, die keiner eigentlichen Beanspruchung ausgesetzt sind (Verkleidungen usw., Flurplatten, Podeste usw.), jedoch nur da, wo diese Bauteile nicht mit Seewaffer in Verbindung stehen. Die Verbindungen 5 von Lcichtmetallen mit Schwermetallcn (insbesondere mit Kupfer und Kupferlegierungen) sind möglichst zu vermeiden. Wo sie nicht zu umgehen sind, ist für einen guten elektrischen Schuy durch Schutzüberzüge oder Packungen zwischen Leichtmetall und Schwcrmetall zu sorgen. Als Schwcrmetall ist am besten verzinkter oder geparkerter oder gebonderter Stahl geeignet.
Zum Befestigen von Bordabsperrungen (erste und zweite) amDruckkörper sind nur Schrau- >° ben aus Mn-Bz 14 F 43 oder So-Ms B (nach l< Normenblatt 9202 und 9203) oder nicht¬rostendem Stahl mit Muttern aus Sondermessing zu verwenden, soweit diese Absperrungen unter der Schwiminlinie liegen. Bei Borbabspcrrungen über der Schwimmlinie sind Stahl« muttern zulässig. Zur Verbindung von Teilen aus Kupferlegierungen untereinander, soweit sie Seewaffer führen oder außenbords oder unter Flur liegen, sind ausschließlich Schrauben aus 16 Mn-Bz 14 F 43 oder So-Ms B (nach XN Normenblatt 9202 und 9203 mit Muttern ans Sondermessing zu verwenden.
In den übrigen Fällen können Stahlschrauben mit Stahlmuttern gebraucht werden, bei öfters zu lösenden Verbindungen sind Muttern aus Messing vorzusehen. Soweit Stahlschrauben und Stahlmuttern zur Verbindung seewafferführendcr Teile dienen, außenbords oder unter 20 Flur liegen, sind sie zu verzinken.
Alle Zahn« und Kegelräder für llbertragungsgestänge, die außerhalb des Druckkürpers liegen, sind aus Sondermessing oder Rg 10 anzufertigen. Die Sitze aller Unterwafserbordabsperrungen sollen aus Kg 10 bestehen.
Bei allen Übertragungen durch Schnecke und Schneckenrad sind die Schnecken aus Stahl, 25 die Näder oder die Radkränze aus GBz 14 oder Sonderbronze anzufertigen. Gelenke an Ubertragungstcilen bei Hilfsmaschinen und Teilen, deren Gängigkeit gesichert sein muß (Gestänge, Kupplungen), sind mit Buchsen aus Sondcrmrssing oder GBz 10 zu versehen.
IV. Bauausführung
a) Gewichtseinschränkung
Bei der Ausführung der Maschincnanlagc und aller Ncbencinrichtnngen ist größte Sorg¬falt auf kleinste Abmessungen und größte Gewichtsersparnis zu legen, doch darf dabei nicht die Sicherheit und Zuverlässigkeit der betreffenden Bauteile unzulässig herabgesetzt oder gar in Frage gestellt werden. $
b) Auswechselbarkeit.
Wichtigere Teile der Maschinenanlage, die für mehrere Bootstvpcn den gleichen Zweck bei gleicher Leistung oder gleichen Abmessungen erfüllen, sollen derart übereinstimmend ausgeführt werden, daß sie untereinander ausgewechsclt werden können.
Bei der Herstellung mehrerer Maschinen gleicher Art und Leistung für gleiche Zwecke ist durchgängig Schablonenarbeit vorauszusetzen. Für die konstruktive Durchbildung der Maschinen ergibt sich hieraus die Forderung, daß möglichst wenige Einzelteile als Spicgelbildteile ausge¬führt werden. Sämtliche Teile einer Antriebsmaschine müssen, abgesehen von dem crfordcr lichen Nachpasten der Lagerflächen, ohne jede Nacharbeit bei sämtlichen anderen Maschinen glei djer Bauart eingebaut werden können. Die Bauwerft hat sich hierüber mit der Bauaufsicht rechtzeitig in Verbindung zu setzen.
Die zu den Bauteilen gehörenden Ersatzteile sind zu gleicher Zeit mit diesen in Arbeit zu geben, damit eine gleichmäßige Arbeitsausführung verbürgt ist. Alle Ersatzteile sollen eingepaßt und sorgfältig bezeichnet werden, damit ihre Verwendung im gegebenen Falle ohne weiteres möglich ist. Nacharbeit soll sich auf Zugaben beschränken, die mit Rücksicht auf Abnutzung gemacht werden müssen. Passungen Bei den Passungen ist von der Einheitsbohrung auszugehen.
v) Doppelte Bordabsperrungen. Rohrleitungen, welche durch den Druckkörper führen, sind an der Durchtrittsstellc grund¬sätzlich mit zwei Absperrungen zu versehen. Die eine soll unmittelbar am Druckkörper liegen, die zweite möglichst unmittelbar an der ersten. Absperrungen, die im aufgetauchten Zustande des Bootes sich oberhalb der Schimmlinie befinden, können als einfache Absperrung acisgebildet werden, wenn die Anordnung doppelter Absperrungen an der betreffenden Stelle auf große Schwierigkeiten stößt oder mit Rücksicht auf Gewicht und Schwerpunktslage unterbleiben muß. Sofern die erste Absperrung aus räum¬lichen Gründen nicht unmittelbar am Druckkörper angeordnet werden kann, ist die Durchtritts stelle am Druckkörper mit der Absperrung durch rin besonderes, druckfestes Nohrstück zu verbinden. Doppelte Bordabsperrung ist unter allen Umständen vorzusehcn bei allen, auch bei aus¬getauchtem Boot nicht zugänglichen oder schwer nachsehbaren Verschlüssen und bei Diksclmotvrluftschacht, Dieselmotorabgasleitung, Raumzu- und Raumablnftschacht. Werkstoffe der Schrauben und Muttern für Bordabsperrungen siche unter III. Die Schraubenlöcher in eingeschweißten oder eingenieteten Dcrstärkungsflanschcn dürfen nicht durchgebohrt tverden, dagegen sind die Schraubenlöchcr bei aufgeschweißten oder auf- geniktrlkn Verstärkungsflanschen durchzubohren. Alle Absperrungen an der Bordwand sind einer Festigkeits- und Dichtigkcitsprobe ent¬sprechend den in den einzelnen Gruppen der BBVU(M) angegebenen Probedrücken zu unter¬werfen. Auch die zweite Absperrung und etwa zwischengeschaltete Nohrstücke oder Konstruktions¬teile sind in der gleichen Weise zu prüfen. Bei der Druckprobe ist die im Betrieb auftretende Art der Belastung der Absperrung möglichst nachzuahmen, und dabei von Fall zu Fall zu beurteilen, ob die etwa auftretenden Undichtigkeiten mit Rücksicht auf die wirklichen Bctricbsvcrhältniffe und die Sicherheit der Besatzung als zulässig angesehen werden können. Für jedes Boot ist ein Verzeichnis aller Druckkörperbordabsperrungen und -durchführungcn nach unten folgender Tabelle in der Reihenfolge der Maschinen- und Schiffbaugruppen anzu fertigen und vor der Abnahmeprobefahrt dem O. Ä. M. einzureichen. Dieses Verzeichnis ist bei allen etwaigen Änderungen laufend zu berichtigen. Die Strömungsrichtung soll aus allen zugehörenden Skizzen durch Pfeile gekennzcichnct werden. U-Boot Verzeichnis aller Druckkörperbordabsperrungen und -durchführungen. Lfde. Nr. Zeichnrings- und Rohrplan-Nr. Lage im Boot Schnitt durch die Druckkörper- absperrung oder -durchführung Angabe ob I. oder 2. Absperrung Bez. u. NW. der Absperrung,' Nohrltg., in der sich dieAbspcrrmig befindet Bezeichnung im Rohrplan ch der Durchführung 112 Zeichnungs-Nr. 8II 06 056 Rohrp Ian-Nr. 8II 06 000 D.-Spt. 14—15 Bb Hier entsprechende Skizze I. Eckventil 60 NW. Borbventil Hilfs- lenzpumpe I nach See »E V 3«
Von allen wichtigen Absperrungen sind dem O. K. M. rechtzeitig Zeichnungen zur Gc- nehmigung vorzulegen (siehe Ich. d) Rohrleitungen und Absperrungen. Die nachstehend gemachten Ausführungen gelten auch für an Haupt- und Hilfsmaschinen angeschlvsscnen Rohrleitungen, die ein Bestandteil dieser Maschinen sind. Der Einheitlichkeit wegen ist die Zahl der zu verwendenden Rohrweiten möglichst cin- zuschränken, und zwar sind tunlichst nur Rohre nach Normenblatt KN 7 für Kupferrohre und KN 8 für Stahlrohre zu verwenden. Bei allen Leitungen und Kanälen ist darauf zu achten, daß die Abzweige in dem Winkel an die Hauptleitung anschließen, der sowohl den geringsten Widerstand als auch eine gleich¬mäßige Verteilung des Mediums ergibt. Wasier- und Olrohre wüsten ohne Luftsäcke, Luftröhre ohne Wastersacke verlegt werden, soweit nicht für die Art des Betriebes die Lust- oder Wasser¬ansammlung selbsttätig unschädlich gemacht wird. Es ist auch dafür zu sorgen, daß alle wasser¬führenden Armaturen und Rohrleitungen gut entwässert werden können. Fm Außenschisi liegende Entwässerungshähne müssen bei geschlossener Stellung gesichert sein und gut zugänglich liegen. Bei sämtlichen Entwässerungsvorrichtungen innenbords sind die Abschlüsse oder Probe- hähne so anzuordnen, daß ein sauberer Abfluß nach der Bilge möglich ist und aus keinen Fall Teile der elektrischen Leitung benetzt werden. Für die Verbindung von Rohrteilen oder Armaturen sind ausnahmslos die unter Ab¬schnitt IV ^) aufgeführten Normalflanschen und Verschraubungen zu verwenden. Dichtungen Für Hd- und Md Druckluftleitungen sind nur nahtlose Kupferringe (zackige Götzedichtungen), für NdDruckluftleitungen auch glatte Kupferringe, für Raumluftschächte und Raumluftkanäle, für Dampf- und Wasserleitungen Klingerit, für Wasserleitungen auch Gummi mit Hanf- einlage, für Motorenöl- und Treibvlleitungen Pappe in Leinöl getränkt, für Motorenölleitungen auch Leder, für Abgasleitungen Kupfer mit Asbesteinlage als Dichtung zu verwenden. Soweit abgepaßte Dichtungen in Betracht kommen, ist auf möglichste Einheitlichkeit in den Formen und Beschränkung in der Zahl verschiedener Formen hinzuarbeiten. Ganz allgemein müssen Dichtungen so angeordnet sein, daß keine losgelösten Teile in die Rohrleitungen und Pumpen gelangen können. Bei Druckluftanlagen sind die einzelnen Kupferrohre durch Verschraubungen miteinander zu verbinden. Als Lvtmittel ist ausschließlich Hartlot zu verwenden. Alle Verbindungsstellen und Armaturen der Rohrleitungen sind tunlichst so anzuordnen, daß sie während des Betriebes nachgesehen werden können. Keinesfalls sollen Flanschen oder Verschraubungen an solchen Stellen liegen, wo ein Lecken Teile der EAnlage beschädigen kann.
Ölleitungen sollen möglichst nicht durch Akkumulatoren- und Wohnräume sowie durch Munitionskammer» geführt werden. Wo das nicht zu umgehen ist, sollen jedenfalls Flanschen, Hähne oder Ventile in diesen Räumen vermieden werden. Die Verlegung von Druckluftleitungen innerhalb der Tauchzellen, Tauchbunker und Bunker ist zu vermeiden. 5 Alle Druckkörperdurchführungen sind möglichst so abzudichten, daß die Packung von innen- bords nachgezogen werden kann. Sämtliche Absperrungen sind mit Anzeigevorrichtungen zu versehen, die gut erkennbar sein müssen. Diese Anzeigevorrichtungen sind möglichst einheitlich durchzubilden. Bedienteile Die Armaturen der verschiedenen Anlagen sollen zur besseren Unterscheidung verschiedene w Bedicnteile erhalten, die nach Normblatt KM 111 und folgende auszuführen sind. Alle ersten und zweiten Bordabsperrungcn erhalten Knauf an Kurbel oder Handrad, alle Handgriffe für Notausblaselust einen Ring oder mehrere Ringe um den Handgriff, je nach Tauchzellen- bzw. Tauchbunker-Nr. von hinten nach vorne zählend. (Vgl. BBVU(M) M1120.) Die Handräder und Kurbeln sind aus Stahl, Temperguß oder Leichtmetall herzustellen und n mit Ausnahme von Leichtmetall zu verzinken. Alle Absperrungen sollen durch -Nechtsdrchen« geschloffen werden.
e) llbertragnngsteile (vgl. IV h 5). Bei der Anordnung von llbcrtragungsgestängen ist aus möglichst geradlinige Verlegung Wert zu legen. Znnenbords sind die Lagerungen, wo dies zur Erhöhung der Leichtgängigkeit ® erforderlich scheint, mit Kugellagern auszusühren. Die Lagerungen sollen durch Staufferbuchsen gefettet werden können. Kreuzgelenke sind nach einheitlichen Normen svgl. IV g)] herzustellen. Für die Wellen ist Stahl, für die Lagcrschalen Sondermessing oder Kg 10 zu verwenden. Bei Lagerung von (Gestängen außerhalb des Druckkörpers sollen Lagerschalen und Wellen bzw. Wellenüberzüge aus Sondermessing oder Rg 10 bestehen und durch Staufferbuchsen gefettet 2- werden können. Kegelradübertragungen außerhalb des Druckkörpers sind mit festen Gehäusen zu umgeben, die mit Fett zu füllen sind. Alle im Oberdeck liegenden Lager, Kegelradübertragungen usw. laufender Teile sind durch Decksklappen oder Handlöcher gut zugänglich zu machen. Bei allen Zahnrad- und Schneckengetrieben müssen die zusammenarbeitenden Räder bzw. » Schneckenrad und Schnecke in einem gemeinsamen Gestell gelagert sein. Bei Schneckengetrieben soll die Temperatur im Dauerbetrieb nicht mehr als 45° C über der Raumtemperatur liegen. k) Arbeitsausführung. Die Arbeitsausführung muß in allen Teilen sauber, zuverlässig und sachgemäß sein und den neuesten Vorschriften entsprechen. Alle Teile sind so zu bemessen, daß sie den größten bei n gesteigertem Betrieb zu stellenden Anforderungen mit zureichender Sicherheit genügen. Bei der Konstruktion aller Armaturen ist auf gute Wasser-, Öl- oder Luftführung zu achten, insbesondere dürfen keine Ecken oder Vertiefungen (Kcrnloch- und Derschlußdeckel) vor¬handen sein, in denen sich Schmutz oder Öl anfammeln kann. Einfchleif- Vorrichtungen Alle Dentilkegel sind mit Gewinde oder Ansätzen zum Einschlcifen zu versehen. Dazu ^ erforderliche Vorrichtungen, namentlich die Einschleifvorrichtungen zum Einschlcifen der HdDruckluftventilc, sind mit an Borb zu geben. Die Löcher für Stiftschrauben dürfen nicht nach lüft-, wasser- oder ölführenden Räumen durchgebohrt werden. Anstrich Alle schweren Teile sind, soweit erforderlich, mit Gewinde für kräftige Händelschrauben zu versehen. Diese Bohrungen sollen, wenn sie oben liegen, mit Gewindestopfen verschlossen sein. 45 Schutzanstriche aller Bauteile gegen zerstörende Einflüsse sind nach dem Ncuentwurf ABB Nr. 31 vorzunehmen. Grundsätzlich erhalten Rohrleitungen und Armaturen außen den Anstrich der Räume, in denen sie liegen. Zinkschutz In allen Fällen, in denen Teile aus Eisen und Kupfer oder Kupferlegierungen in unmittel- A barer metallischer Berührung dauernd unter Seewasser liegen, ist ein geeigneter Zinkschutz vorzusehen, dessen Formgebung und Anbringung möglichst einheitlich zu halten ist.
g) Normen.
Alle zur Verwendung kommenden Schrauben, Muttern, Flanschen und sonstige genormte Maschinenelemente sollen nach den unter 1 a) aufgeführten Normblättern ausgcführt werben, soweit Gewicht und Abmessungen das als zweckmäßig erscheinen lassen.
h) Vorschriften für die Haupt- und Hilfsmaschincn. s
- Zugänglichkeit.
Bei der Anordnung der gesamten Maschinenanlage ist auf die Möglichkeit eines leichten und bequemen Zusammensctzens und Auseinandernehmens der einzelnen Teile besonderer Wert zu legen. Die Anordnung der Dieselmotoren muß derart sein, daß sie vom Fahrstand aus gut übersehbar und alle Teile gut zugänglich sind. Alle zur laufenden io Bedienung erforderlichen Handgriffe und Armaturen sind nach der BedienungSseite und leicht erreichbar anzuordnen. Um einzelne Teile, mit deren Ausbau gerechnet werden muß, wie Zylinderdcckel, Kurbellager usw., leicht und schnell aufnehmen zu können, sind, wo erforderlich, entsprechende Hilfsvorrichtungen vorzusehen. Die Unterschalen der Laaer müssen sich ohne Ausbau der Kurbelwelle, die Kolben und Treibstangen ohne Ausbau von i» Zylindern herausnehmen lassen. Besonders die Steuerungsteile der Dieselmotoren müssen rasch und leicht aus- und eingebaut werden können, möglichst ohne Ausbau anderer Teile, z. B. Wasser, Öl- und Luftleitungen, die gegebenenfalls zweckmäßig unterteilt sein sollen.
- Außere Abmessungen.
Maschinenteile, mit deren Donbordgabe zwecks Ausbesserung oder Auswechslung ro gerechnet werden muß, sollen durch die vorhandenen Einsteigeluken herausgebracht werden können. Ausbauöffnung Für das Herausnehmen von großen Maschinenteilen, die ihren Abmessungen nach nicht durch die Luken gehen, ist über dem Dieselmotorraum eine große Ausbauöffnung vor¬zusehen, deren Unterteilung von dem später etwa wirklich auftretenden Bedarfsfall 25 abhängig gemacht werden kann.
- Reinigung der Gußtcile.
Um zu verhindern, daß die Laufflächen der Zylinder und Kolben, die Dichtungsfläche der Ventile und Schieber und anderer empfindlicher Teile der Dieselmotoren durch vom Gasstrom, Motorenöl oder Kühlwasser losgelöste Teile von Formsand, eingebrannter ,„ Kcrnmasse usw. beschädigt werden, sind die Gußtcile vor dem Einbau einer besonderen sorgfältigen inneren Reinigung, möglichst unter Anwendung eines Sandstrahlgebläses, zu unterziehen.
Außerdem sind alle Teile der Gußkörper, die mit Motorenöl in Berührung kommen, sorgfältig mit Petroleum zu reinigen, damit die Ölfüllung nicht durch zurückgebliebenen. 35 Formsand verunreinigt wird.
- Schmier-, Kühl- und Entwäffcrungseinrichtungen. Alle metallischen Lager und gleitenden Flächen erhalten Schmiervorrichtungen. Die Schmiervorrichtungen müssen eine sichere, ausreichende und doch sparsame Schmierung erzielen und leicht bedient bzw. beaufsichtigt werden können. Soweit Ölgefäße und Öl- 4o kästen Anwendung finden, find sie mit gut befestigten Deckeln und mit seinen Haarsieben gegen das Hineinfallen von Fremdkörpern abzuschließen. An den übrigen Stellen, nament¬lich bei Ruderleitungen und außenbords liegenden Gestängen, ist eine Schmierung mittels Staufferfetts vorzusehen. Es ist darauf zu achten, daß die zugchörenden Leitungen genügend weit sind und unter Vermeidung zu starker Krümmungen verlegt werden. An den Durch- «s trittsstellen solcher Schmierrohre durch den Druckkörpcr sind Absperrhähne vorzusehen. Auch sind die zugehörenden Staufferbuchsen gegebenenfalls mit knebelartigen Griffen oder mit einem Sechskant zum stärkeren Pressen des Fettes auszurüstcn.
Kühlvorrichtungen für Wellcnlagcr sind möglichst durch eine reichliche Bemessung der Lager zu vermeiden. Keinesfalls darf das Kühlwasser mit dem Motorenöl in Verbindung kommen können. Auf eine restlose Entwässerung aller wasserführenden Hohlräume ist die größte Sorg¬falt zu verwenden. Wo diese Entwässerung nicht durchgeführt werden kann, sind Mass- s nahmen für ein gelegentliches Durchblasen mit Druckluft zu treffen. Zum Ablassen ver¬brauchten Motorenöls aus den Ölbehältern sind Hähne anzuordnen. Lcckschrauben sind nur da vorzusehen, wo der Betrieb des Maschinenteils usw. durch undichte Hähne gefährdet werden kann (z. B. an Ölbehältern der Hauptdrucklager und Kurbelgehäuse).
-
Geräuschdämmung. itf Zahnräder und Kettengetriebe zur Kraftübertragung sind auszuschließen an den Stellen, an denen das von ihnen erzeugte Geräusch die Befehlsübermittlung beeinträchtigt. Wo schnellaufende Radgetriebe nicht zu vermeiden sind, sollen sie mit Schraubenrädern, mit gefrästen Winkelzahnrädern mit Mittelnut oder noch besser mit spiralverzahnten Rädern ausgeführt werden, nm einen ruhigen Gang zu erreichen. Die Schnecken oder & Schneckenräder sollen in Öl laufen (vgl. IV e). Bei allen während der Tauchfahrt lausenden Maschinen, bei zu bedienenden elek¬trischen Geräten (z. B. Maschinentelegraphen) und bewegten Gestängen oder Maschinen¬teilen ist größter Wert auf geräuschlosen Gang zu legen. Vor allem ist anzustreben, daß die im Betrieb unvermeidlichen Geräusche nach außenborb hin abgedämmt werden. Das so gilt besonders bei den nachstehend in der Reihenfolge der in den BBVU(M) angegebenen Gruppen aufgeführten Hilfsmaschinen, Geräten und Rohrleitungen: Al 103 die Hilfskühlwasserpumpcn, M107 die Hubzähler, MII01 das Hauptrudergetriebe mit Antriebsmotor, & die Tiefenrudergetriebe mit Antriebsmotoren, die Fernanlasscr für Haupt- und Tiefenruder, die Kupplungen für Haupt- und Tiefenruder, blII09 der Frischwasscrerzeugcr, bl II10 die Lüfter, sa die Verbindungen zwischen Lüfter und Naumluftkanälen, bl II12 die Anlaß- und Umschalter für Nachladeeinrichtung der G7e, MII13 die EMotoren für die Sehrohrwinden, die Fernanlasser, die Endlagenabschalter, ^ die Sehrohrwinden, die Sehrohrschlüsselungen, bl I116 der E Kompaß, die Umwälzpumpe für den E Kompaß, die Verbindungen zwischen Umwälzpumpe und Rohrleitungen, « bl II17 Antrieb für Wellcnumdrchungszeigeranlagc, die Maschinentelegraphen, bl II19 sämtliche Umformer, bl II22 von der Druckölanlage die Pumpen mit EMotoren, den Sammeltank, die Druck¬ölflaschen, die Spaltfilter, die sämtlichen Durchführungen nach dem Turm, ^ die Rohrhalteri Zu diesem Zwecke sind diese Hilfsmaschinen mit einem wirksamen Schallschutz zu versehen. Um die Wirksamkeit dieses Schallschutzes zu gewährleisten, muß darauf geachtet werden, daß an den Teilen mit Schallschutz weder Rohrleitungen oder andere Teile bzw. » Halterungen anliegen oder befestigt werden, die ohne Schallschutz direkt mit dem Boots¬körper in Verbindung stehen. Alle Teile mit Schallschutz sind daher vor Einbau ins Boot mit hellrotem Strich zu kennzeichnen.
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Schraubenschlüssel und Sonderschlüssel. Alle Muttern sollen sich möglichst mit normalen Schlüsseln anziehen lassen. Die Zahl der Sonderschlüffel ist ans das äußerste zu beschränken. Wo es auf schnelles Lösen ankommt/ sind Klappschrauben zu verwenden, deren Muttern gegen zu weites Heraus, drehen zu sichern sind. s
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Schrmibcnsicherungen. Die Schrauben an bewegten Teilen und an solchen feststehenden Teilen, die besonders starken Erschütterungen ausgesetzt sind, sollen ausnahmslos zweckmäßig gegen Losdrehcn gesichert sein, und zwar die wesentlichen Teile tunlichst nach untenstehenden Angaben: die Fundamentschraubcnvcrbindungcn für: io Kronenmutter mit Splint
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- N 2 » » Muttern mit Sicherungsblech Kronenmutter mit Splint >5 Mutter mit Federring Kopschraube mit Federring 20 » » » Dieselmotoren EMaschinen Luftverdichter Hauptdrucklager Hauptruderdrucklager Tiefenruderdrncklager Druckluftmotor für Ankcrspill Hauptlagcr für Ankcrspill alle Kreiselpumpen Pumpen und Motoren Umformer auf Schwingmetall Bei allen übrigen Fundamentschraubenverbindungcn, soweit sie Stößen und Erschütte¬rungen ausgesetzt sind, sind die Muttern gegen Losdrehcn mit Umschlagblechen zu sichern. Ferner sind zu sichern: Stopfbuchscnschrauben durch Gegenmutter», die durch Splint gegen Herabfallen 2s zu sichern sind, Uberwursstopfbuchsen durch Federbleche, alle nachstellbaren Schrauben, z. B. Lagerschrauben, alle fest angezogenen Schrauben im Innern von Maschinen und Geräten und außen, wo sie schlecht zugänglich sind, so kingeschraubte Ventildeckel und Ventilsitze, alle Flanschtnschrauben am Druckkörper oder an Druckschotten, sofern sic versteckt, unzulänglich oder an dcr Außenseite des Drucktöpers liegen, alle Schrauben an stromführenden Verbindungen elektrischer Maschinen, Geräte und Leitungen, & die Stiftschrauben im Innern von Maschinen durch Bund oder Vierkant. Im allgemeinen ist genormten Ilmlcgeblechcn und Legcschlüsseln der Vorzug vor Kronenmutter» und Pennschen Sicherungen zu geben. Mit Ausnahme der obengenannten Schraubknsichcrungcn sollen solche mit Splinten nicht verwendet werden.
- Lager, Kugellager Paßbleche Alle größeren dcr Abnutzung unterworfenen Laaer sind in geeigneter Weise zum Nachpassen cinzurichtcn. Alle diese Lager müssen also zweiteilig ausgeführt sein und Paßbleche zum Nachstellen haben. Die Paßblechc sollen in zweckmäßigen Dicken nach Art eines Gewichtssatzes hergestellt sein. Die Dicke der einzelnen Bleche ist auf ihnen deutlich und dauerhaft anzugeben.
Alle Kugellager sind mit Kugelkäfigen zu versehen. Eine möglichst einheitliche Bauart der Kugellager soll angcstrebt werden.
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Meßgeräte. Außer den für die Betriebssicherheit der Haupt- und Hilssmaschinenanlage erforder¬lichen Meßgeräten sind Druck-, Temperatur-, Strom- und Spannungsmesier noch dort anzubringen, wo diese zur Regelung und Beobachtung des Druckes, der Temperatur, Stromstärke, Spannung oder Drehzahl erforderlich sind. 6 Auf möglichste Gleichartigkeit der Meßgeräte und die Auswechselbarkeit gleicher Meßgeräte ist großer Wert zu legen. Wo erforderlich, sind Zeigcrdämpfungen vorzusehcn. Die Grenzwerte wie End- ströme, Höchstspankungen, Enddrücke usw. sind durch roten Strich zu kennzeichnen. Außer¬dem sind bei den Druckmessern der Betriebsbereich mit grünem Feld und der Grenzwert- io bereich mit rotem Feld zu kennzeichnen. Auf eine einheitliche Beschriftung der Skalen ist zu achten. Jeder Druckmesser ist entweder auf der Skale oder auf einem besonderen Schild mit Aufschrift des Zweckes zu versehen. An der Abzweigstelle der Druckmcsserleitung ist eine Absperrung vorzusehcn, damit is das Gerät im Betrieb ausgewechselt werden kann. Zusammengchörende Druckmesser sind so übersichtlich wie möglich auf einer gemein¬samen Tafel anzuordnen. Tiefenmesser Die Tiefenmesser sollen dir Tiefe des Bootes, bezogen auf Unterkante Rid, anzeigen. Sie müssen in der Zentrale an de» Ruderständen für Tiefenruder und im Turm gut » übersichtlich angeordnct werden. Die Tiefenmesser (Manometer) für 25 m Meßbereich sind mit einem Anschlag zu versehen, damit sie bei größeren Tauchtiefen nicht beschädigt werden können. Die Skale der pneumatischen Tiefenmesser soll Tiefen bis zu 18 in anzeigen können. Bei Tiefen über 18 m sollen die Pneumatischen Tiefenmesser von der Verbindung mit ® * außenbords abgesperrt werden können. Die pneumatischen Tiefenmesser erhalten außerdem eine zweite Skale, auf der die Restauftriebsmarken und die Umrisse des Sehrohres, des Turmes, des Oberdecks und des Druckkörpers ausgezeichnet sind.
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Schutzbleche, Verkleidungen, Schilder. W Alle Maschinen und die elektrischen Schalttafeln sind mit Schutzblechen, Bekleidungs- blechen oder Schutzgeländern so ausreichend zu umgeben, daß die Maschinen und Schalt¬tafeln auch bei schwerem Seegang gefahrlos bedient werden können. Die Übersichtlichkeit und Zugänglichkeit der einzelnen Teile darf hierunter nicht leiden. Die heiße Gase führenden Leitungen sind, falls sie nicht wassergekühlt, mit Asbest- Zs umkleidung oder Drahtgitter zu versehen. An den Haupt- und Hilssmaschinen und jedem Gerät ist ein "Leistungsschild« anzu¬bringen. Dieses muß außer Hersteller, Bau-Nr., Baujahr, Baumuster (Type) alle die Leistung der Maschine kennzeichnenden Angaben enthalten, z. B.: Jörbermenge in der Zeiteinheit, Drehzahl, Betriebsdruck usw. « Für die Leistungsschilder der Elektromotoren, Anlasser und elektrischen Geräte gelten die G. f. e. A. Uber Schilder für Druckluft-, Drucköl- und Anlaßflossen siche IVn) 2 ß. Alle Schilder sind gut sichtbar anzubringen. Bei allen Maschinen, elektrischen Geräten und sonstigen Bauteilen ist darauf zu cs achten, daß die von den Lieferern angebrachten Schilder an Bord nicht verdeckt sind. Der Besteller hat dem Lieferer entsprechende Angaben zu machen, wo die Schilder anznbringen - sind, damit sic an Bord gelesen werden können. Die Zylinder der Dieselmotoren sind von hinten nach vorn fortlaufend zu nume¬rieren. so Ferner sind alle wichtigen Bedienungsstellen mit zweckentsprechenden Schildern in genormten Größen und Schriftzeichen auszurüsten. (Vgl. BBVU(M) VMI15).- Sicherungen Sicherungskästen Drehschalter Lampen Bcleuchtungs- armaturen
- Vorschriften jür die elektrische Anlage.
- Allgemeines. Die elektrische Anlage ist den besonderen Bordverhaltnissen in jeder Beziehung anzupasscn. Nach Möglichkeit sind solche Modelle zu verwenden, die sich im U Boots- betrieb bewährt haben. Die Isolierstoffe muffen geeignet sein, einen ausreichenden r Isolationszustand dauernd aufrechtzuerhalten. Alle spannnngführenden Teile sind vor zufälliger Berührung zu schützen.
- Hilfsmaschinen. Für den Antrieb der Hilfsmaschinen sind möglichst Modelle eines Typs zu verwenden. Diese Modelle sollen glatt sein und keine scharfen Ecken oder Kanten haben. Auf gute io Zugänglichkeit der zu bedienenden Teile ist großer Wert zu legen. Ist mit einem EMotortyp nicht auszukommen, so sind doch die EMotoren in den äußeren Formen mög¬lichst gleichartig auszubilden. Auch aus möglichst weitgehende Verwendung gleicher Teile, namentlich solcher, die der Abnutzung unterliegen, ist zu achten. u Die EMotoren sind nach Möglichkeit mit Anlaß-Kompound-Wicklung auszuführen. Die der Abnutzung unterliegenden Teile müssen leicht ausgewechselt werden können. Der Werkstoff für die Widerstände darf durch die feuchte, salzhaltige Luft nicht angegriffen werden.
- Installationsmaterial. » Das Installationsmaterial muß den höchsten Bordansprüchen genügen und ist innen- bords wasserdicht gegen 7 in äußeren Wasserdruck auszufuhren. In den Kammern rind in der Messe kann jedoch auch nichtwaßerdichtes Installationsmaterial verwendet wcrdcir. Trotz der beim Laden der Akku-Batterien auftretenden Spannung von etwa 340 V ist das für 250 V zugelassene marinenormalc Installationsmaterial zu verwenden. Bei den n Sicherungen bis zu 600 7t. sind nur geschlossene Schmelzeinsätze Matronen- oder Hoch- leistungssicherungen) zulässig. Die Schmelzeinsätze müssen unverwechselbar und explosions¬sicher sein. In den Nachrichtenmitteln und in der E Kompaßanlage sind auch Glasröhren- sicherungen zulässig. Die Schalter müßen als Leistungsschalter ausgebildet sein. Bei Hebelschaltern sind die Handgriffe so anzuordnen, daß eine Verletzung der Bcdienungs- so Mannschaft durch Schaltfeuer ausgeschlossen wird. Beim Abschalten unter voller Leistung darf kein Lichtbogen stehenbiciben. Alle Sicherungskästen und Drehschaltcr siird nur in marinenormalcr Ausführung zu verwenden. Es muß Vorsorge getroffen werden, daß Verbraucher konstanter Spannung, z. B. Handlampen, nicht an Kraftsteckdosen angeschlosscn werden können und umgekehrt. 3; Für die Beleuchtung dürfen nur solche Lichtquellen verwendet werden, die unter völligem Luftabschluß brennen. Für die normale Beleuchtung sind innenmattierte Lampen mit einem Verbrauch von etwa 40 W einzubauen. Sämtliche Lampen müßen den Marine- normen entsprechen. Die Lampensockel sind gegen Lockerwerden in den Fassungen zu sichern. Alle Lampen oder Lampengruppen erhalten besondere Ausschalter. Die Fas- « sungen sind so auszubilden, daß eine Berührung unter Spannung stehender Teile keim Auswechseln der Lampen verhindert wird. Als Armaturen für die Beleuchtungsanlage kommen Innenraumleuchten, stäche Decksleuchten (nur wo unbedingt erforderlich), Wohnraumleuchten, Hand- und Stock¬lampen in Betracht. Zum Ablcuchten der Maschinen sind kurze, nicht isolierte Stock- « lampen vorzusehen. Für die Akku- und Munitionsräume ist eine feste Beleuchtung ein- zubauen. Die Lampen in den Akku-Räumen sollen in zwei Gruppen an verschiedene Stromkreise angeschlossen werden. Die Zahl und Verteilung der Lampen ist so zu bemeßen, daß jede Lampengruppe allein noch für einen gesicherten Betrieb in den be¬treffenden Räumen ausreicht. Es sind für die Akku- und Munitionsräume nur von den 50 Wohnräumen aus einschaltbare und zugängliche Lampen in Belechtungsarmaturen zu ver¬wenden, die gegen diese Räume gasdicht abgeschlossen sind. 's । -
Ferner ist in den Maschinenräumen und in der Zentrale eine Bilgebeleuchtnng vor- zusehen. An den zugehörenden Schaltern, die über Flur anzuordncn sind, ist für eine gute Markierung, die anzeigt, ob die Lampen eingeschaltet sind, Sorge zu tragen. Alle Lampen, die zur Beleuchtung von Schaltanlagen, Geräten und Meßgeräten dienen, sind so anzu ordnen bzw. abzublenden, daß der Beobachter nicht geblendet wird, s Bei allen Armaturen ist darauf zu achten, daß die Anschlußklemmen einen guten und zuverlässigen Kontakt geben. Die Anschlüsse müssen jederzeit leicht nachgesrheu werden können. Zwischen den Anschlußklemmen und anderen unter Spannung stehenden Teilen und den Gehäuseteilen sind überall ausreichende Kriechstrecken vorzusehen. Alle Gehäuse und Abkleidungen von Leitungsarmaturen sind in leitende Verbindung mit dem Bootskörper zu bringen. Soweit dies nicht durch die Befestigungsschrauben sichergestellt ist, sind besondere, genügend starke Erdverbindungen herzustellen. Bewegliche Strom- verbraucher sind mit Erdungsschraubrn zu versehen und durch Kabel mit Erdnngs- litzen zu erden. 4. Elektrische Geräte. ,z Die verwendeten Geräte müssen unter allen Verhältnissen zuverlässig arbeiten. Erschütterungen, Lageänderungen und Spanuungsschwankungen dürfen die Anzeige nicht beeinträchtigen. Bei Innenbeleuchtung ist daraus zu achten, daß die Skalen genügend beleuchtet sind, die beleuchtete Skale aber nicht blendet. Bei Anlagen mit mehreren ©c- raten darf der Ausfall eines Gerätes die übrigen Geräte nicht beeinträchtigen. Bei so Niederspannungsanlagen in Verbindung mit der Lichtspannung sind geeignete Maß- nahmen zu treffen, um einen Spannungsübergang des höheren auf den niedrigeren Spannungskreis zu verhüten. 5. Elektrische Leitungen. Das Kabelnetz ist durchweg zweipolig anzulegen^ den Bootskörper als Rücklcitung A zu benutzen, ist nicht gestattet. Für die Belastung der Kabel ist nachstehende Tabelle maßgebend: Querschnitt mm2 1 Std A Dauernd A Querschnitt mm2 1 Std A Dauernd A 1,5 ■ 14 50 200 160 2,5 — 20 70 270 200 4 — 25 95 340 240 6 — 31 120 410 280 10 ■— 43 150 470 325 16 — 75 185 540 380 35 25 — 100 240 650 450 35 140 125 300 735 525
Die Werte der Istündigen Belastung können bei 30 mm Belastung um das I,25sache, bei 15 iiiin Belastung um das 1,5fache und bei 5 min Belastung um das 1,75fache erhöht werden. Die Tabelle gilt auch für zwei- und dreifach verseilte Kabel bis einschließlich « 25 mm- Querschnitt. Es können jedoch nur bis zu einem Querschnitt von 16 mm2 einschließlich zwei- oder mehradrige Kabel verwendet werden, für größere Querschnitte sind nur einadrige Kabel zu verlegen. Die zu einem Stromkreis gehörenden Hin- und Rückleitungrn sind grundsätzlich « nebeneinander zu verlegen, damit schädliche Schleiscnwirkungcn vermieden werden. Ein Anbohren der Druckkörperhaut zur Befestigung der Kabelbahn ist unzulässig. Auch ein Verlegen der Kabel an Raumluftkanälen, Schächten und sonstigen abnehmbaren Einbauten ist nicht statthaft.
Um magnetische Störungen durch die starken Ströme in den Batterichauptkabeln nach Möglichkeit noch weiter zu vermindern, sollen diese immer aus mehreren Einzel- kabeln pro Pol bestehenden Kabclstränge so verlegt werden, daß abwechselnd ein -p-Einzeb kabel und ein —-Einzelkabel nebeneinander zu liegen kommen. Es sollen also nicht alle -p-Einzelkabel zusammengelegt werden und daneben alle —-Einzelkabel. 4 Besondere Sorgfalt ist auf die Durchführung der Kabel durch die Kabelkästcn an den Schotten und auf den Anschluß der Kabelschuhe an den Maschinen und Geräten zu legen. Sämtliche nicht in wasserdichten Armaturen endigenden Kabel sind mit langswasserdichten Kabelendverschlüssen zu versehen, sofern die Kabelkonstruktion an sich nicht längswasserdicht ist. Die Kabel, die aus benachbarten Räumen führen, sind stets, auch wenn sie in wasscr- io dichten Armaturen endigen, mit wasserdichten Endverschlüssen zu versehen. Feste Leitungen außerhalb des Druckkörpers dürfen nicht frei verlegt, sondern müssen durch Rohre geführt werben. Diese sind druckwasserdicht mit der betreffenden Außenbord- armatur und der Druckkörperdurchführung zu verschrauben.
k) Vorschriften für Raumlüftungs- und Luftansbereitungsanlage. i»
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Luftwechsel. Für die einzelnen Räume ist folgender Luftbcdarf bzw. Luftwechsel in cbm/h anzu« streben: Wohnraum für den Kommandanten 40 cbm je Mann, Wohnräume für Osstzierc 40 » » » » » Feldwebel 30 » » » » » Unteroffiziere 30 » » » » v Mannschaften 30 » » » FT.JRaum 30 » » » is Horchraum 30 » » » Torpedo- bzw. Endräume 30 » » » Messe lOfacher leerer Rauminhalt, Küche 20 » » » Klosetts 12 » » » Waschräume 12 » » » Dorratsräume 5 » » - Provianträumc 10 » » » Werkstatt 15 » » » Munitionskammern 12 » » » Zentrale 10 » » » Turm mit Sehrohrschächten 8 » » » Dieselmotorenraum 5 » » » » Maschinenraum 7 » » » Hilssmaschinenraum 8 » » » Akkumulatorenräume 3 » » » «
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Luftgeschwindigkeit in den Raumlustschächten und Raumluftkanälen. Bei der Berechnung der Querschnitte für Raumluftschächte und Raumluftkanäle ist davon auszugehen, daß in den die volle Luftmenge führenden Raumluftschächten und Raumluftkanälen die Luftgeschwindigkeiten etwa 20 m/sek betragen darf. Die Aus¬strömgeschwindigkeit in den Wohnräumen soll 12 m/sek nicht übersteigen, gegebenenfalls « sind die Mündungen mit diffuserähnlichen Erweiterungen zu versehen. l) Vorschriften für Lichtgeschwindigkeit in den Dieselmotorluftschächtcn, Diesclluftkanälrn und in den Akkumulatorenablnftleitungen. Die Querschnitte der Dieselmotorluftschächte und der Dieselluftkanäle sind so zu bemessen, daß die Luftgeschwindigkeit in denselben, berechnet unter der Annahme eines Lieferungs¬grades— I für das Ansaugen der Dieselmotoren ohne Aufladcgebläse, tunlichst nicht mehr als z 15 m/sek beträgt. Bei Ausladung ist das entsprechend dem Aufladegrad vergrößerte Lust¬volumen zugrunde zu legen. Die Schlitze im Turmumbau und die Mündungen der Kanäle im Dieselmotorenraum sollen einen entsprechend größeren Querschnitt als den der Dieselmotorlustschächte erhalten, damit die auftrctenden Widerstände so gering wie möglich gehalten werden können. » Die Lichtgeschwindigkeit in den Akkumulatorabluftleitungen soll etwa 10 m/sek nicht überschreiten. m) Vorschrift für Austrocknung von Geräten. Trockengerät Die optische Einrichtung für die Sehrohre und für die Lichtbildkompaßanlage muß in allen Teilen gut ausgetrocknet werden können, um ein Beschlagen der optischen Gläser zu der- 16 bindern. Vom Funkpeiler muß der Nahmen mit dem Schaft gut ausgctrocknet werden können. Ferner soll das Beschlagen der mit Glasscheiben versehenen Empfänger und Geber der Maschinentelegraphen., Ruderzeiger-, RubertelegrapW. und Wellenumdrehungszeigeranlagen verhütet werden. In allen Fällen soll bas für die Sehrohre Verwendung findende Trocken¬gerät passen. Zu diesem Zwecke sind die Sehrohre, die Lichtbildkompaßanlage und der Junk- w Peiler mit Absperrungen und einem Anschlußgewinde M8 für das Anschließen des Trockcn- gerätes zu versehen. Die übrigen Geräte sollen nur Anstrockenöffnungen erhalten, deren Ge¬winde ebenfalls mit M 8 bemessen sein soll. Die für die Austrockenöffnungen erforderlichen Verschlußschrauben sollen unverlierbar sein. Für den druckfesten Ruderzeigcr auf der Brücke sollen keine Austrockenöffnungen vorgesehen werden. Ferner erhalten die Vorhalterechner der 2« Ar-Flt- und T-iLlt-Anlage Austrockenoffnungen. Auch bei diesen Geräten soll das oben¬erwähnte Trockcngerät verwendet werben können. n) Vorschriften für Druckluft-, Drucköl- und Anlaßflaschen.
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Allgemeines. Für die Herstellung der Druckluft-, Drucköl- und Anlaßflaschen, soweit sie sich auf R die Formgebung und Festigkeitswerte des Flaschenkörpcrs beziehen, sowie für die Wasser- druckprobe gelten "Technische Lieferbedingungen für nahtlose Druckluft- und Drucköl behälter, Ausgabe Dezember 1939«. Uber äußeren Schutzanstrich siehe Neuentwurf ABB Nr. 31.
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Vorschriften für Druckluftflaschen. w «) Allgemeines. Für Flaschen bis zu 2,5 in Länge genügt zur Besichtigung des Innern eine Dffnung/ Flaschen über 2,5 m Länge erhalten an jedem Ende eine Öffnung. ß) Werkstoffe und Festigkeitsangaben der Zubehörteile. Die nachstehenden Werkstoffe und Festigkeitsangaben sind in die Stückliste der w Bestellzeichnungen der Druckluftflaschen einzutragen. Deckel und Flaschen. Die Deckel sind zu schmieden. Deckel und Flanschen sollen aus Siemens-Martin- Stahl von 50 bis 60kg/mm2 Festigkeit und mindestens 18°/» Dehnung bei k — 5d hergestellt werden. Die Deckel der Druckluftflaschen sollen ein Sechskant n tragen. IV n 2 -3 — 22 — Schrumpfringe. Die Schrumpfringe sind auö SiemeiisMartin-Stah! von 42 bis 50 kg/mm* Festigkeit bei mindestens 20 °/o Dehnung bei l = 5 d anzusertigen. llberwurfschrauben. Die llberwurfschrauben und die übrigen Verschraubungen an den Deckeln ° sollen aus 8o-As A sein. Rohre. Die Entnahme- und Entlüftungsrohre sind aus Kupfer zu fertigen. Schilder (vgl. IVh) 10). Auf dem Schrumpfring an der Entnahmeseite der Flasche ist ein Schild mit io der Aufschrift »oben« anzubringen. Die Schilder können für außenbords liegende Druckluftflaschen aus Messing (As 63) oder für die übrigen Druckluftflaschen Leichtmetall (Rein Aluminium) sein. Im ersten Fall können sie hart aufgelötet oder aufgeschraubt, im zweiten Fall sollen sie nur aufgeschraubt werden. Die Schilder sollen außer der Angabe »oben« folgende Angaben enthalten: >5 Lieferer, Fertigungsnummer, Baujahr, Probedruck, Betriebsdruck, » Inhalt. Ferner muß der Platz für spätere Kontrollproben, gegebenenfalls auch für die Bootsnummer vorhanden fein. )-) Druckluftprobe der fertig zusammengebauten Flaschen. Die fertigen Flaschen sind mit Luft von der Betriebsspannung zu füllen und ® in einem Trog 12 Stunden unter Wasser zu legen. Die Druckluftflasche muß sich hierbei als vollständig dicht erweisen. Darauf wird das Innere der Druckluftflasche sorgfältig mit heißer Luft getrocknet.
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Vorschriften für Drucköl- und Aulaßflafchcn. Für Drucköl- und Anlaßflaschen gelten sinngemäß die gleichen Vorschriften wie für so Druckluftflaschen. Die Werkstoffe der Verschlüsse und des sonstigen Zubehörs sind jeweils vom Besteller vorzuschreiben und auf der Bcstellzcichnung anzugeben. V. Prüfung und Erprobungen. a) Werkstoffprüfung. Der Werkstoff der für die Maschinenanlage verwendeten Teile soll den vom O. K. M. herausgegebenen neuesten Werkstoffvorschriftcn genügen. Für alle wichtigen in den maschinenbaulichen Teilen verwendeten Werkstoffe ist der Nach- 5 weis zu erbringen, daß sie den obenerwähnten Werkstoffvorschriften genügen. Die Werkstoffprüfungen sollen grundsätzlich aus dem Werk des Lieferers vorgenommen werden. Über die Ergebnisse der Werkstoffprüfungen sind von den Lieferern Werksbescheiuignngen auszustellen. io b) Werkscrprobungcn.
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Allgemeines. Grundsätzlich ist jedes Fertigerzeugnis auf dem Werke des Lieferers einer sorgfältigen Erprobung zu unterwerfen, die möglichst unter den an Bord vorkommenden Verhältnissen vorzunehmcn ist und Nachweisen soll, daß die in den Auftragsschreiben nicdergelcgtcn u Bedingungen erfüllt sind.
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Dieselmotoren. Nach der Fertigstellung der Dieselmotoren sind diese in den Werkstätten des Erbauers zu erproben. Dabei sollen Abführung der Abgase, Gegendruck in der Abgasleitung svgl. BBVU(M) AI I 1], Kühlung und Schmierung möglichst dem Bordbetrieb angepaßt sein. » Die zu dem Dieselmotor gehörenden Brennstoff-, Kühlwasser- und Motorcnölpumpen, die Motorenölkühler sowie die Brennstoff, und Motorcnölfiltcr und Abgasschalldämpfer sollen bei den Versuchen benutzt werden. Feder Dieselmotor soll während der Dauer der Erprobungen von der gleichen Anzahl Bedienungsmannschaften bedient werden, die später an Bord für diese Zwecke zur Der- * fügung steht. Vom Erbauer sind für die Erprobungen alle erforderlichen Vcrbrauchsstoffe (Brenn¬stoff, Motorenöl und Putzstoffe), die zum Belasten bzw. Abbremsen der Dieselmotoren er¬forderlichen Einrichtungen, Hilfskräfte zur Bedienung des Dieselmotors und zur Aus¬führung der Messungen und sämtliche Meßgeräte für die Messungen einschließlich der so Vordrucke zum Aufschreiben der Meßergebnisse zu stellen. Sämtliche für die Messungen benutzten Geräte müssen geeicht sein. Eich- und Wirkungsgradkurven sind den Abnahme-protokollen beizufügen. Es sollen folgende Erprobungen, Leistungsversuche und Messungen vorgenoinmen werden: $
a) Eine Dauercrprobung ssiehe BBVU(M) VM11],
b) Teillastläufe Isiche BBVU(M) V MI 1],
c) Feststellung der niedrigsten Drehzahlen bei Leerlauf und bei entsprechender Schraubenlast, bei der der Dieselmotor noch einwandfrei arbeitet. Ein Nachregeln der Brennstofförderung ist hierbei nicht zulässig. «
d) Versuche zur Feststellung des Luftverbrauchs beim Anstellen des Diesel¬motors aus kaltem Zustand. Hierbei soll vor der Inbetriebsetzung '/- Stunde lang kaltes Leitungswasser durch den Dieselmotor stießen, um ihn genügend abzukühlen.
o) Manöverversuche. Hierbei soll derDieselmvtor,nachdem er unter voller Belastung gelaufen ist, von AK voraus auf AK zurück umgesteuert werden. Anschließend sind « Manöverversuche nach Angaben des Abnahmebeauftragten auszuführen.
k) Negelversnche.
- Bei einem Typmotor: Hierbei soll der Dieselmotor auf Höchstlast gebracht und dann plötzlich durch Ausrucken der Dieselmotorkupplung vollständig entlastet werden.
ß) Bei allen übrigen Motoren des gleichen Typs: Hierbei soll der Dieselmotor auf Dollastladebetrieb gebracht und dann die $ Leistungsbremse Plötzlich entlastet werben svgl. BBVU(M) VM I lj. In beiden Fällen sind die Änderungen der Drehzahlen und die Zeit bis zum Eintritt des Beharrungszustandes mittels Diagrammen festzustellen.
g) Ausblaseversuche mit Dieselluft und Abgasen. Der Dieselmotor soll von der E Maschine angetrieben werden und als Luftpumpe in die Abgasleitung drücken. >0 Die Luftmenge bei Gegendrücken von 0,3, 0,4, 0,5, 0,6 und 0,7 »t ist zu messen. Die mit Luft gemachten Versuche sind mit Abgasen zu widerholen. Diese Versuche sind nur bei einem Typmotor vorzunehnren.
) Aufladegebläse. Bei abschaltbaren Ausladegebläsen ist das Ein und Ausschalten des Geblases mehrere Male zu erproben. Bei Abgasaufladegebläsen ist beim Abstellen n aus Vollast die Auslaufzeit des Gebläses festzustellen. Schleuderprüfung. Die Läufer der Aufladegebläse sind mit einer für die Be¬triebssicherheit des Gebläses ausreichenden Lberdrehzahl kalt, gegebenenfalls warm zu schleudern. Vor und nach der Schleuderprüfung sind die Läufer genau aufzumeffen und mit Hilse geeigneter Verfahren auf Fehlerstellen (Risse usw.) zu untersuchen. A Bescheinigungen hierüber sind den Abnahmebescheinigungen der Dieselmotoren bei- zusügcn.
) Messungen. Bei den unter a) und b) genannten Versuchen sind folgende Messungen zu machen: Bei jeder Belastungsstufc des Dieselmotors ist, soweit möglich, mindestens 1 Satz » Diagramme zu nehmen, während der Dauererprobung alle 4 Stunden. Der Brennstoff-, Motorenöl-, Kühlöl- und Kühlwafferverbrauch ist fortlaufend festzustellen. Drehzahlen, Spannung und Stromstärke des Generators, der zur Belastung dient, oder die Wafferbremsleistung sowie die Temperaturen und Drücke in den Luft-, Wasser-, Dl-, Auslade- und Abgasleitungen sind stündlich aufzuschreiben. ® le) Besichtigung. Nach einem zufriedenstellenden Abschluß der vorstehend genannten Er¬probung sollen die wichtigsten Teile des Dieselmotors zur Besichtigung abgebaut werden. Nach dem Zusammenbau soll mit jedem Dieselmotor ein kurzer Nachlauf stattfindcn. Hieraus sind sämtliche Kühlwafferräume mit dem vorgeschricbenen Wasserdruck & nochmals zu prüfen.
l) Rost schütz. Dor Beginn der ersten Inbetriebnabme jedes Dieselmotors sind alle Kühlwafferräume des Dieselmotors einer Behandlung mit Korrosionsschutzöl zü unterziehen. Diese Korrosionsschutzbehandlung ist nach Beendigung der Erprobung zu wiederholen [f. auch BBVU(M) V M 13]. « Die einzelnen Maschinenteile sind sehr sorgfältig gegen Korrosion und Anrosten zu schützen und gegebenenfalls durch Abnahme empfindlicher Teile und Verschließen der Öffnungen so zu verwahren, daß sie namentlich während der mehrmonatlichen Einbauzeit an Bord keinen Schaden erleiden.
m) Das Gewichtdes vollständigen Dieselmotors mit und ohne Wasser und Öl in diesem n und in den Rohrleitungen sowie das Gewicht des Zubehörs (Motorenölkühler, Abgas- schalldämpfer usw.) und der Ersatzteile und Werkzeuge ist zu ermitteln.
u) Schwingungsdämpfer. Jeder Dieselmotor ist mit dem zugehürenden Schwin- gungsdämpser ans dem Prüfstand zu erproben, wobei die Mafsenanordnung nach r R Möglichkeit so gewählt werden soll, daß die Lage der Motorkritischen auf dem Prüf¬stand die gleiche ist wie an Bord, so daß der Dämpfer auf die bestmögliche Wirkung bereits auf dem Prüfstand eingestellt werden kann. Den Abnahmebeauftragten sind die mit Unterschrift eines verantwortlichen Werkbeamten versehenen Wcrkstattzeugnissc über die ausgeführten Druck- und Werk- - stoffproben vorzulegen.
- E Maschinen.
Die E Maschinen sind zu prüfen: «) durch Belastung mit Istündiger Leistung als Motor, ß) durch Belastung mit Ladeleistung als Generator, io )') durch Manöverversuche. Zu «). Die beiden EMaschinen sind mechanisch miteinander zu kuppeln, die beiden Anker¬wicklungen einer EMaschine parallel zu schalten und die beiden EMaschinen in Kreis- schaltnng miteinander zu verbinden. Die eine EMaschine läuft als Motor mit der vor- is geschriebenen Belastung, die andere als Generator. Die Verluste sind durch Stromzufuhr von einer Stromquelle zu decken. Es sind zu messen: die Stromstärken in jeder Ankerwicklung, die Spannungen an jeder Ankerwicklung, a» die Felderrcgung jeder EMaschine, der von außen zugcführte Strom. Die Ankerströme des Generators plus Zusatzstrom müssen die Ankerströme des Motors ergeben/ die Messung des Zusatzstromes ist daher gleichzeitig eine Kontrollmessung. Die verschiedenen Werte müssen möglichst gleichzeitig abgclesen werden — durch M mehrere Personen —, was besonders wichtig ist, wenn die Stromquelle für den Zusatz¬strom nicht völlig konstant ist, ivic dies bei Wcrkstattnetzen stets der Fall ist. Es können erhebliche Abweichungen in den Ablesungen auftreten, wenn die Ablesungen nacheinander gemacht werden. Bei der Istündigen Erprobung sind die Ablesungen alle 10 Minuten vorzunehmen, so Nach dem Abstellen der EMaschinen sind Temperaturmessungen an jedem Anker und jedem Stromwender zu machen. Zweckmäßig sind die Messungen am Anker sowohl am vorderen als auch am Hinteren Ende zu machen, maßgebend ist immer der höchste gemessene Wert. Die Temperaturzunahme der Feld- und Wendepolwicklungen ist aus der Wider- W W . . . . standszunahme nach der Formel ÖOÖ4^ äu ermitteln, wobei W der Widerstand im & kalten, Wj der Widerstand im warmen Zustande der EMaschine ist. Zu berücksichtigen ist dabei die Veränderung der Raumtemperatur.
Maßgebend für die Erwärmung und die übrigen Eigenschaften ist die richtig belastete EMaschine. Es ist zweckmäßig, beide EMaschinen zu messen, weil diese Werte eine Be¬urteilung der EMaschinen unter anderen Betriebsbedingungen gestatten. « Zu§)-
Schaltungen und Messungen wie unter a. Die Erprobung ist zweckmäßig anschließend an die Istündige Fahrt vorzunehmen, um die Temperaturkonstanz der EMaschinen eher zu erreichen. Zweckmäßig ist gleich mit der höchsten Ladespannung bei parallelen Ankerwicklungen zu fahren, obgleich diese « Bedingung sehr scharf ist. Es kann im Bordbetrieb vorkommen, daß mit heißen EMaschinen die Batterie geladen werden soll. Der Betrieb ist mit dieser Belastung so lange fortzusctzen, bis die EMaschinen konstante Temperatur angenommen haben. Dieser Zustand ist erkennbar an:
der Konstanz des Widerstandes der Felder, der Konstanz der Temperatur der austretcnden Luft. s Wenn während 3 oder 4 Messungen keine Zunahme der Fcldwiderstände oder Temperaturzunahmc der austretenden Luft mehr stattsindet, kann angenommen werden, daß die EMaschinen ihre höchste Temperatur erreicht haben. Die Messungen sind alle 30 Minuten vorzunehmen. Da bei diesem Betrieb der Motor stark überlastet ist, sind die Messungen wertvoll, um aus ihnen Schlüsse aus Überlastbarkeit über die Garantie« io werte hinaus zu ziehen. Zu y). Fahrtregler
Manöverversuche können, wenn die Schaltanlage sowie die erforderliche Stromquelle fehlt, so gemacht werden, daß durch Feldregelung bzw. Umkehrung verschiedene Drehzahlen und Drehrichtungen eingestellt werden. Es ist notwendig, daß die zugehörcndcn Fahrt is regier mindestens bei der Erprobung eines E Maschinensatzes zur Verfügung stehen. Zu beachten sind bei diesen Versuchen:
das Verhalten der Bürsten und Stromwender, die gleichmäßige Stromaufnahme der beiden Ankerwicklungen. Verlangt wird, daß die EMaschinen bei allen Belastungen und Drchrichtungen 20 praktisch funkensrei arbeiten und die Stromaufnabmen der parallel geschalteten Anker, insbesondere bei den höheren Fahrtstufen, praktisch untereinander gleich sind. Messungcn.
Die Widerstandsmessungen können durch Strom und Spannnngsmessungen gemacht werden. Sic sind leichter zu überprüfen als Drückenineffungm und mindestens ebenso n zuverlässig wie diese, wenn die Ablesungen gleichzeitig und sorgfältig gemacht werden. Um sicher zu gehen, ist der Mittelwert ans je 3 Messungen zu nehmen. Bei Temperaturmessungen mittels Temperaturmesser ist auf guten Kontakt zwischen Kugel des Tempcraturmessers und Meßstelle zu achten. Bei den Messungen an den Anker sahnen sind flache Ouecksilbergefäßc zweckmäßig. Die Ouecksilbergefäße sind mit Stanniol 30 zn umwickeln. Nach dem Anlegen an die Meßstelle sind diese mit Putzwolle zu überdecken. Wirkungsgradbestimmungen.
Der Wirkungsgrad kann am schnellsten in der Kreisschaltung bestimmt werden. Die Methode ist einwandfrei, wenn die Ablesungen wieder gleichzeitig und sorgfältig gemacht werden. Don jedem eingestellten Wert sind 3 Ablesungen zu machen und darauf der 35 Mittelwert zu zielten. Für die Wirkungsgradkurven sind für jede Fahrtstufe wenigstens 5 Punkte aufzunehmen. Außer der Wirkungsgradbestimmung in Kreisschaltung sind die Messungen auch auf Einzelverluste der EMaschinen, wie Lecrlaufverluste, Reibungs- und Eisenverlusie, Wider¬stände der einzelnen Wicklungen, auszudehnen, da diese Werte zur Beurteilung der w EMaschinen wichtig sind und Vergleichsrcchnungen für verschiedene Schaltungsarten ge¬statten. Alich die Wirkungsgradbcstimmungen in Kreisschaltung sind durch diese Werte nachprüfbar, wobei zu beachten ist, daß die Bestimmungen des Wirkungsgrades aus den Verlusten stets einen etwas höheren Wert ergibt als in der Kreisschaltnng (annähernd 0,5 bis 0,6°/,). 45 Weitere Beobachtungen.
An den EMaschinen sind ferner zu beobachten: die Lagertemperaturcn,
der ruhige, schwingungsfreie Lauf bei allen Drehzahlen, die Oldichtigkeit und das Verhalten der Lager bei Überdruck im Gehäuse sowie so bei Neigungen.
Wicklungsprobe Nach Abschluß brr Versuche ist an den warmen EMaschinen bic Wicklungsprobe ent¬sprechend den G. f. e. A. vorzunehmen, wobei als Nennspannung die höchste Ladespannung zu verstehen ist. Schließlich sind noch die Hauptabmessungen, Lage der Füße usw. und das Gesamt¬gewicht der betriebsfertigen EMaschinen sowie auch die Ersatzteile zu prüfen. Das - Schwungmoment jedes Ankers ist zu ermitteln.
- Akkumulatorenbatterie.
Die Akkumulatorenbatterie ist zu prüfen: mit dem böchst zulässigen Entladestrom svgl. BBVU(M) VMI 13], mit dem Entladestrom der bstündigen Entladung. „ Kapazitätsprobe
Die Kapazitätsprobe mit dem höchst zulässigen Entladestrom ist nur mit 3 in Reihe geschalteten Elementen vorzunehmen, die von dem Abnahmebeauftragten auszuwählen sind. Die Energie ist i» regelbaren Widerständen zu vernichten. Für die bstündige Entladung sind die Elemente in Gruppen von 30 bis 40 in Serie zu schalten. Der Strom ist ins Netz zunickzuliesern. Zum Konstanthalten der Stromstärke bei abnehmender Spannung is sind Regelwidcrstände vorzuschalten.
Zu Beginn der Versuche ist die Spannung und Säciredichte jedes Elementes, die Temperatur nach Wahl des Abnahmebeauftragten an jedem 3. und 5. Element, bei der Entladung mit dem höchst zulässigen Entladestrom jedoch auch an jedem Element zu messen. Die Ausschreibungen über Elementspannung, Säurcdichtc und Temperatur sind bei der A Entladung mit dem höchst zuläsigen Entladestrom in der ersten halben Stunde alle 10 Minuten, später alle 5 Minuten, bei der östündigen Entladung in den ersten 4 Stunden alle 30 Minuten, später alle 15 Minuten vorzunehmen. Uber die Beendigung der Em- ladung siehe BBVU(M) VMI13. Zu brachten ist, daß die Elementtcinpcratur zwischen 30° und 40° C liegen soll. Die Kapazitäten sind für den Grenzwert der unteren » Temperatur zu garantieren. Die Spannungskrirvc soll für alle Elemente möglichst gleich¬mäßig sein. Bei Elementen, deren Endspannung im Verhältnis zu den anderen niedrig liegt — selbst wenn sie die zulässige Endspannung nicht erreichen — ist eine Nachbehand¬lung zu fordern. Das gleiche gilt für Elemente, deren Säuredichten oder Temperaturen sich anormal verhalten. a
Die Gcwichtskontrolle ist auf Stichproben zu beschränken. Sämtliche Elemente sollen vorher gewogen werden, so daß eine vorläufige Gewichtsliste bei der Abnahme bereits vorliegen muß. Bei den Stichproben ist zu beachten, daß der Säurcspiegel die vor¬geschriebene Höhe hat. Deckel und bei den Proben noch fehlende Zubehörteile sind mit zu verwiegen svgl. BBVU(M) VMI13]. 35
Auf die Dichtigkeitsprobe der einzelnen Elemente kann bei der Abnahme verzichtet werden, wenn die einzelnen Kästen bereits vorher untersucht worden sind. Vor dem Ein¬bau ins Boot ist eine Dichtigkcitsprobe gemäß BBVU(M) V M113 vorzunehmen. Dem Abnahmebeauftragten ist es freigestellt, Elemente, deren Kästen bei der Besichtigung die Vermutung auf Undichtigkeiten aufkommen lassen, zu prüfen. 40
Für die Nachprüfung der Abmessungen genügen Stichproben. Bei cingetretcner Formänderung sind die Kästen zu beanstanden. Die Jestigkeitszahlcn für den verwendeten Werkstoff der Kästen sind auf Verlangen des Auftraggebers dem Abnahmebeauftragten vor dem Zusammenbau der Elemente nach¬zuweisen. 45 5. Druckluftflaschen (siehe IV n).
- Druckölflaschen (siehe IVn).
c) Erprobungen vor der Abnahmefahrt.
- Allgemeines.
Nach Beendigung der Einbauarbeiten an Bord ist der Bauaufsicht Gelegenheit zu gebe», sich von dem einwandfreien Arbeiten aller maschinellen Einrichtungen zu überzeugen. Uber alle Erprobungen sind sorgfältige Protokolle aufzunehmen, so daß sich eine s Wiederholung der Proben durch das Ü. A. K. erübrigt. Grundsätzlich wird der Bauaufsicht die Prüfung aller Einzelheiten des Bootes nach Maßgabe der Bauvorschrift, dem U. A. K. dagegen die Prüfung des Bootes in bezug auf die garantierten Eigenschaften nach Maßgabe des Bauvertrages obliegen.
- EMasännen und Dieselmotoren. io
Nach Beendigung aller Arbeiten an Batterien und Schalttafeln sind die EMaschinen bei vertäutem Boot zu erproben. Die Batterie ist dafür vorher von Land aufzuladen. Bei der Probe sind die EMaschinen zunächst ohne angekuppelte Wellcnleitung, beide Ankerwicklungen hintereinandergeschaltet, anzulassen. Dann ist zu stoppen, die Haupt¬kupplung einzurücken und langsam auf höhere Last zu gehen. Bei allen Belastungen soll u die Stromaufnahme der beiden parallel geschalteten Ankerwicklungen unter sich praktisch gleich sein. Auf sunkenfreien Lauf ist besonders zu achten.
An die Erprobung der E Maschinen anschließend sollen die Dieselmotoren probeweise in Betrieb gesetzt werden. Dazu sind die Anlaßflaschen, Bunker und Motorenölsammel¬tanks zuvor ordnungsgemäß aufzufüllen, die Dieselmotoren mit der Mvtorcnölhandpumpc « gut durchzuschmirren und von Hand bei ausgerückter Dieselmotorkupplung zunächst einige Male durchzudrehen. Erst wenn alles völlig in Ordnung befunden ist, soll mit Luft angelasien werden, ohne zunächst aus Zündung zu gehen. Daraus sind die Dieselmotor kupplungen einzurücken und die Dieselmotoren einige Zeit mit den EMaschinen zu drehe». Gebt dieses anstandslos, so ist aus Zündung und unter Beobachtung der Abgase langsam « aus größere Belastung zu gehen. Die Belastungsstcigerung ist mit größter Vorsicht aus¬zuführen, da die Vollast bei stilliegendem Boot schon bei wesentlich geringerer Drehzahl als bei fahrendem erreicht wird. Während der Erprobung der EMaschinen und Dieselmotoren bei vertäutem Boot muß eine seemännische Deckswache gestellt werden. so 3. Berechnung und Messung von Schwingungen.
a) Allgemeines.
Die zusätzliche Beanspruchung durch die Drchschwingungen in der gesamten Wellenanlagc einschließlich der EMaschincnwelle und der Kurbelwclle des Diesel¬motors soll + 300 kg/cm2 nicht überschreiten. Es ist jedoch anzustreben, daß die $ zusätzliche Beanspruchung durch die Drehschwingungen möglichst weit unter diesem zugelasscnen Höchstwert bleibt. b) Drehschwingungcn.
Die Drehschwingungen in der gesamten Wellenanlage sind für Schrauben- und Ladebetrieb zu berechnen.
Die Eigenschwingungszahlen sind durch zweckmäßige Bemessung der Masten und Längen möglichst so zu legen, daß kritische Drehzahlen den Betrieb in den Haupt¬sahrstufen nicht stören/ es ist rin sicher wirkender Dämpfer vorzusehen.
Die zu erwartenden zusätzlichen Beanspruchungen durch die Drehschwingungen sind voraus zu berechnen. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammen mit den « Schwingungsbildern dein O. K. M. einzusenden.
Die Ergebnisse der Rechnung sind bei den Probefahrten durch Aufnahme von Torsiogrammen an Bord nachzuprüfen.
c) Erschütterungen.
Die Erschütterungen des Motors selbst sind bei verschiedener Belastung zu messen. Es sind die Horizontalquer- und Vertikalbewrgungen hinsichtlich Größe der Ausschlage und zeitlichem Verlauf der Schwingung zu erfassen.
el) Durchführung der Drehschwingungs- und Erschütteriingsmessungcn. ' Bei den Messungen der Drehschwingungen und Erschütterungen ist zu unter¬scheiden zwischen einer Typmessung lind einer Serienmessung.
«) Typenmessungen.
Bei dem ersten fertigen Boot jedes Typs sind bis zur Wcrftprobefahrt oder auf der Werftprobefahrt Drehschwingungs und Erschütterungsmessungen 10 von dem Lieferer der Dieselmotoren vorzunehmen. Die Drehschwingungs¬Messungen sind an der Hauptlvellcnlage bei Schraubenbetrieb, Ladebetrieb und Leerlauf durchzuführen. Die Messungen müssen eine ausreichende Nachprüfung der errechilkten Schwingungsformen ermöglichen und sind daher an mindestens 3 Stellen jeder Wellenanlage vorzunehmen. i;
Die Horizontalquerbewegungen der Motoren sind etwa an folgenden Stellen zu messen:
-
in Höhe der Kurbelwelle,
-
in den Zylindcrdeckcln,
-
etwa in halber Höhe zwischen den Meßstellen 1) und 2). 20
Die Dertikalbewegungen sind auf den Zylinderdcckeln oder den Zylinder¬deckelschrauben zu inessen. Die Messung der Vertikal- und Horizontalquerbewe¬gungen des Dieselmotors soll mit Totpunktkontaktgabe durchgcführt lverdcn. Es ist eine möglichst große Anzahl von Meßpunkten längs des Motors vor- zusehcn. 2s
Der Motorenlicfcrcr kann für die Drehschwingungs- und Erschütterungs¬Messungen Meßgeräte und Personal der Bauwerft mit heranziehen, bleibt jedoch für die richtige Durchführung der Messungen verantwortlich. Aus diesen Dreh- schivingungs- und Erschütterungsmessungen sind von dem Motorliefercr die kritischen Drehzahlbcreiche zu ermitteln und die entsprechenden Zusatz- & beanspruchungen der Wellen durch die Drehschwingungen zu bestimmen. Die Ergebnisse sind von dem Motorenlieferer zusammenzustcllen und dem O. K. M. sowie dein ll. A. K. bis zur Abnahmefahrt des betreffenden Bootes vorzulegcn.
ß) Serienmessungen.
Sind mit einem Boot des betreffenden Typs die unter a angegebenen 35 Messungen durchgeführt, so sind die Drehschwingungs- und Erschüttcrungs Messungen bei jedem der übrigen Boote des gleichen Typs nur in dein Umfang durchzuführcn, daß sich eine etwaige Abweichung von den Ergebnissen der Thpmcssungen feststellen läßt (Voraussetzung ist dabei, daß bei gleichem Boots¬typ auch das gleiche Schwingungssystem der Wellenanlage, also gleiche elastische «° Längen und Massen, besteht. Andernfalls ist die genaue Messung nach a vor-zunehmen). Ferner ist es wegen der oft verschiedenartigen Meßgeräte, Meßmethode und Auswertung bei den einzelnen Lieferern erforderlich, daß die Typen¬Messungen auch dann einmalig ausgeführt werden, wenn Motorcnlicfcrer oder « Bauwerft nicht die gleichen sind wie bei dem Boot gleichen Typs, von dem bereits die Typmessungen vorlirgen.
Die Messungen können, wenn von dem Motorenlieferer gewünscht, der Bauwerft zur Durchführung überlassen werden. Die Ergebnisse dieser Serien¬Messungen von Erschütterungen und Drchschwingungen sind ebenfalls von dein 50 Motorenlieferer in einem Bericht bis zur Abnahme des betreffenden Bootes dem O. K. M. und dem U. A. K. vorzulegen.
- Akkumulatorenbatterie.
Vor der ersten Ladung der Batterie an Bord muß die Akkumulatorenlüftungsanlage auf gleichen Unterdrück in jedem Nohrstrang eingestellt sein. Alle Elemente sind gemäß der unter Vd) angegebenen Anleitung auf ausreichende Belüftung zu prüfen. Für die Behandlung der Batterie sind die Vorschriften der Akkumulatorenfabrik zu beachtcn. ;
- Hochspannungsprobe und Isolationsmessung.
Nach der Erprobung der EMaschinen und E Motoren ist die gesamte Installation zum Nachweis der Spannungsfestigkeit mit 1 500 V Gleichstrom zu prüfen. Diese Prüfung hat abschnittsweise zu erfolgen, z. B. Bb-Hauptschaltanlage, Stb Hauptschalt¬anlage, die einzelnen Kraftleistungen von den Hilfsschalttafeln usw. iv
Alle zu den einzelnen Abschnitten gehörenden fest eingebauten Stroinverbraucher sind mitzuprüfcn. Alle Schalter liegen in Einschaltstellung, alle Lampen müssen eingesetzt sein. Die Batterie ist abzuschalten.
Die beweglichen Stromverbraucher sind nicht mit dcm Leitungsnetz zu verbinden, sondern für sich gesondert der Hochspannungsprobe zu unterwerfen. Schwachstroinanlagen is dürfen der Hochspannungsprobe nicht ausgesetzt werden.
Vor und nach der Hochspannungsprobe ist eine Isolationsmcssung der einzelnen Abschnitte ohne EMotoren und Umformer vorzunehmen. Ist der Isolationswert eines Leitungsabschnittes unter den nach den G. f. e. A., Abschnitt XV, zulässigen Wert gesunken, so darf die Hochspannungsprobe erst dann vorgenommcn werden, wenn die Isolations- -« störung beseitigt ist. Die Isolationsmessungcn sind bei spannungsloscin Leitungsnetz und abgeschalteter Batterie mit einer fremden Stromquelle, deren Spannung der Bctricbs- spaninlng des Leitungsnetzes entspricht, vorzunehmen,- der positive Pol ist dabei zu erden.
- Hilfsinaschinen. Vor Beginn der eigentlichen Fahrt- und Tauchproben ist jede Hilfsmaschine zu- $ sammen mit der ihr zugehörendcn Anlage zu erproben, dabei ist u. a. darauf zu achten, daß alle Hilfsmaschincn die richtigen Drehzahlen haben. Das erste Andrchen aller EMotoren hat unter den nötigen Vorsichtsmaßregeln zu geschehen. Die Lager müssen gründlich gereinigt werden, ehe sie mit £4 gefüllt werden, die Bürsten und Stromwender sorgfältig gesäubert sein. Vor dem Anschließen ist der 30 Isolationswiderstand jedes EMotors mit einer Fremdspannung (Kurbclinduktor) in Höhe der Betriebsspannung zu messen. Ist dieser unter 35 000 .0 gesunken, darf eine Inbetrieb¬setzung nicht erfolgen. Der betreffende Motor muß dann durch Austrocknung auf einen Isolationswert von über 35 000 ß gebracht werden. Für die Behandlung der EMotoren gelten die vom Lieferer mitgeliefertcn Bedienungsvorschriften. & Die Raumlüfter sind zusammen mit den Raumluftkanälen, einmal für Uberwasser¬fahrt und einmal für Tauchfahrt geschaltet, zu erproben. Die Luftgeschwindigkeit in den verschiedenen Raumluftkanälen ist zu messen und die Absperrungen sind so einzustellcn, daß der ausreichende Luftwechsel in jedem Raum gewährleistet ist. Verdichter Die Luftverdichter sind zusammen mit der Druckluftanlage zu erproben. Alle Druck- «o lüft- und Anlaßfiaschen sind mit Luft von dem für sie vorgesehenen Betriebsdruck ssiehe BBVU(M) VIMII4 bzw. V M11 zu füllen. Etwaige Undichtigkeiten dürfen auf keinen Fall bei unter Druckluft stehenden Teilen beseitigt werden. Leistung und Drehzahl der Luftverdichter sowie die Stromaufnahme der EMotoren sind aufzuschreiben. Bei Diesel¬luftverdichtern ist der Treibölverbrauch festzustellen. Drucköl-rrzeugungsanlagcn Bei Druckölerzeugungsanlagen sind die Druckölmotoren der Hilfsmaschinen zusammen mit den Druckölpumpen zu erproben.
Bei mit Drucköl betätigten Sehrohren sind der Nachlauf der Sehrohre beim Heben und Senken, die Drücke und Hubgeschwindigkeiten sowie die Anzahl Hübe je Füllung zu messen. so
Bei elektrisch betätigten Sehrohren sind die EMotoren zusammen mit den Winden zu erproben. Stromaufnahme, Hubgeschwindigkeit und Nachlauf der Sehrohre beim Heben und Senken sind sorgfältig aufzunehmen. Alle Pumpen sind mit den zugehörcnden Leitungen und Armaturen zu erproben. Die Leistungen sind möglichst genau festzustellen.
Die Ersatzkühlwasterpumpe ist vor dein Ingangsetzen der Dieselmotoren zu erproben. s
Bei mit Druckluft angetriebenen Spillen ist der Luftverbrauch des Druckluftmotors bei elektrischem Antrieb die Stromaufnahme des EMotors festzustellcn. In beiden Fällen ist die Hubgeschwindigkeit von Kette ober Trosse zu bestimmen. Nach Erledigung aller dieser Proben und der entsprechenden schiffbaulichen Prü fungen ist das Boot zur Abnahmefahrt klar zu machen. io d Vorschrift für die Prüfung der Akkumnlatorcnlüftungsanlagc. Die Akkumulatvrenlüftungsanlage soll nach der folgenden Vorschrift geprüft werden, um die Dichtigkeit der Rohrleitungen und die Gleichmäßigkeit der Sangewirkung in den einzelnen Elementen festzustellen und etwaige Einbaumängel zu beseitigen. Ferner soll durch die Prüfung ermittelt werden, welcher Unterdrück während der Ladung gehalten werden muß, um die n vorgeschriebene 20fache Verdünnung des Knallgases, daß sich gegen Ende der letzten Ladcstufc bildet, zu gewährleisten. Die Menge des in einem Element erzeugten Knallgases beträgt im Höchstfälle, d. h. wenn neben der Knallgasentwicklung keine Umwandlung aktiver Maste der Platten mehr stattstndet, in der Minute 0,012 - J Liter bei 760 mm Hg und 45° C, wobei J die Stromstärke der w 3. Ladestufe in A bedeutet. (Mit Rücksicht auf geringe Knallgasentwicklung darf am Ende der Ladung, d. h. nach Überschreiten einer Elementspannung von 2,4 V, höchstens mit dem Strom der 3. Ladestufe geladen werden!) Um eine 20fache Verdünnung mit Luft zu erreichen, muß also durch jedes Element eine Luftmenge von 0,24 - .1 Liter je Minute gesaugt werden. 25
Bei einer Ladestromstärke von z. B. 300 A würde die durch ein Element zu saugende Luftmenge 72 Liter/min je Element betragen.
Mit Hilfe einer geeigneten Meßdüse wird die so ermittelte Luftmenge, die der vorge¬schriebenen Stromstärke für die 3. Ladestufe entspricht, eingestellt, wobei ein bestimmter Unter¬drück an den Enden der Absaugerohrstränge eingehalten wird (s. unten). Die Mcßdüse wird so an Stelle des Lusteintrittstöpsels in den Elementen eingesetzt. Sie ist so gebaut, daß sie der hindurchströmenden Luft genau den gleichen Widerstand entgegensetzt wie der Lufteintritt¬stöpsel. Die durch das Element gesaugte Lustmenge wird daher nicht verändert, wenn der Lufteintrittstöpsel durch die Meßdüse ersetzt wird. Der Druckabfall in der Meßdüsc wird mittels eines schräg liegenden Feinmeßgerätes lUnterdruckmesser) gemessen. Aus ihm ergibt & sich mit Hilfe der jeder Meßdüse beigegebenen Eichkurve die Lustmenge, die durch das Element strömt. Außerdem werden mit den fest eingebauten Unterdruckmessern die Unterdrücke am Ende der Absaugerohre gemessen. Diese Unterdrucknwsser werden auch im Betrieb bei jeder Ladung beachtet, um dadurch das richtige Arbeiten der Lüftungsanlage sicherzustellen. «o Die Reihenfolge der Messungen ist die folgende:
-
Die Drvsselschkiben in den einzelnen Absaugerohrsträngen iverden so eingestellt, daß am Ende aller Nohrstränge der gleiche Unterdrück herrscht. Dabei ist zu beachten, daß an demjenigen Strang, der bei vollkommen offenen Drvsselschkiben den geringsten Unter¬drück aufweist, keine Droffelung vorgenommen werden darf. 45
-
Durch Düsen Messung wird die Luftmenge in dem letzten Element jedes Rohrstranges fkstgestellt. Die Entlüftung wird so weit gedrosselt, daß das geringst entlüftete Element diejenige Luftmenge erhält, die der vorgeschriebenen Stromstärke für die 3. Ladestufe ent spricht. Der hierbei auftretcnde Unterdrück am Ende der Nohrstränge wird gemessen.
-
Bei dem sv eingestellten Unterdrück wird die Luftmcngc in sämtlichen Elementen mittels Meßdüse bestimmt. Stark nach oben oder unten abweichende Werte an einzelnen Ele¬menten lassen aus Einbaufehler (Undichtigkeit oder Verstopfung) schließen, die zu beseitigen sind. Erforderlichenfalls sind die Kastendeckel gegen andere auszuwechseln. Nach Be¬seitigung aller etwa vorhandener gehler wird der Unterdrück neuerdings (wie bei 2) sv ; eingestellt, daß das geringst entlüftete Element die erforderliche Lustmenge erhält.
Der jetzt festgestellte Unterdrück wird (nach oben abgerundet) als Richtwert für den Betrieb festgesetzt und in die Bedienungsvorschrift der Attumulatorenanlage ausgenommen.
Die Luftmenge in dem am meisten entlüfteten Element soll nicht mehr als 30 v. H. größer sein als die Luftmenge in dem am wenigsten entlüfteten Element. Läßt sich dieser -v Gleichförniigkeitsgrad nicht erreichen, so ist die Anlage entsprechend abzuändern. Während der Messungen I bis 3 sollen die Batterien nicht geladen werden.
- Zur Kontrolle der außerhalb des Akkumulatorenraums liegenden Teile der Raumlüstungs- bzw. Akkumulatvrrnlüftungsanlage wird bei deni nach 3 eingestellten Unterdrück die Spannung, Stromaufnahmc und Drehzahl des Raum- bzw. Akkulüfters gemessen. Sind in mehrere Raum- oder Akkulüster vorhanden, so ist die Messung mit jedem Lüfter aus- zuführen.
v) Pumpenplan.
Den Wirkungsbereich der an Bord befindlichen Pumpen zeigt der Pumpcnplan svgl. BBVU(M) Ia)2]? ' so VI. Ablieferungszeichnungen usw. Die Zeichnungen, Betriebsführungspläne, Beschreibungen und Bedienungsvorschriften sind sinngemäß nach den A. B. B. Nr. 1,9 zu liefern, sofern nicht besondere Vorschriften bestehen. VII. Einbau an Bord.
a) Allgemeines.
Beim Einbau der Maschinen, Geräte, Armaturen und Rohrleitungen ist von vornherein auf Sauberkeit des Bootes und der einzubauenden Teile zu achten. Grundsätzlich ist keine Maschine, kein Gerät, kein Einzelteil, welcher Art es auch sei, ein- 5 zubauen, das nicht in der Werkstatt der vorgeschrittenen Prüfung unterworfen wurde. Elektrische Geräte und Meßgeräte sollen so spät wie möglich an Bord gegeben werden. Die Verstärkungen am Druckkörper für Durchführungen und Armaturen, z. B. Stahl¬gußstücke für die Tiefenruder, sollen vor der Druckkörperprobe angebracht sein. Luftkanäle, Rohrleitungen und Kabel sind so zu verlegen, daß sie auch bei Ausbau größerer, 10 anderer Teile möglichst nicht abgenommcn zu werden brauchen. ds Einbringen der Dieselmotoren »sw. Dor dem Einsetzen der Dieselmotoren sind empfindliche, vorstehende Teile an diesen ab¬zunehmen und alle später schwer zugänglichen Rohrverbindungen nochmals nachzuziehen. Nach dem Ausrichten ist dafür zu sorgen, daß die Dieselmotoren gut abgebeckt werden, so daß kein 1- Schmutz in empfindliche Teile gelangen kann. Nachdem alle Paßstücke untergebracht und die Fundamcntschrauben fest angezogen sind, ist die Lage der Dieselmotoren nochmals nachzuprüfen. Die EMaschinen und Hilfsmaschincn sind ebenfalls durch Paßstücke zwischen Fundament und Füßen genau in ihrer Lage zu sichern. Alle Rohrleitungen und Armaturen sind, bevor sie an Bord eingebaut werden, innen und « außen zu säubern. Rohre, die mit Sandfüllung warm gebogen sind, müssen nach dem Biegen durch Beizen, Auskratzen und Durchblasen oder sonst in geeigneter Weise von festgebranntem Sand oder Abblätterungen vor dem Einbau sorgfältig gereinigt werden. Ganz besondere Sorgfalt ist auf die Reinigung der Druckluftrohrc und -Ventile vor und nach dem Einbau im Boot zu verwenden. 25 Zusammenhängende Armaturteile sollen möglichst schon in der Werkstatt fertig zusammen¬gebaut an Bord gegeben werden. Alle Armaturen und Rohrleitungen, insbesondere die mit Schallisolierung, sind sorgfältig zu Haltern.
c) Elektrische Leitungen.
Um eine zweckmäßige und sparsame Anordnung der Kabel mit den Anschlußkästcn und 30 ausreichenden Platz hierfür von vornherein sicherzustellcn, sind Zeichnungen der Kabelbahnen mit den maßstäblich eingezeichneten Kabelkästcn in ähnlicher Weise anzufertigcn, wie es bei den Rohrplänen geschieht. Erfahrungsgemäß ist nur auf diese Weise bei den beschränkten Platzverhältnissen eine störungsfreie Installation möglich. & Verlegung von Kabeln Die Kabel, besonders die schweren Haupt- und Hilfskabel, sind möglichst geradlinig und mit Rücksicht auf die Schwerpunktlage des Bootes möglichst tief zu verlegen und ferner mit Rücksicht auf die maschinenbaulichen Arbeiten tunlichst zu einem Zeitpunkt, wo Beschädigungen der Kabel durch diese Arbeiten nicht zu befürchten sind. Eine öftere Nachprüfung der bereits verlegten Kabel ist zweckmäßig, um etwaige Beschädigungen rechtzeitig fcstzustellen und zu «0 beseitigen. Die freien Enden der verlegten Kabel sind durch Umwickeln mit Isolierband gegen Ein¬dringen von Feuchtigkeit zu schützen. Scharfes Umbiegen der Kabel ist unzulässig. Wird ein Umlegen bereits verlegter Kabel erforderlich, so dürfen die betreffenden Leitungen nur dann wieder verwendet werden, wenn « etwa vorhandene Krümmungen nicht kleiner als der 6fache Kabeldurchmesser waren. Andern¬falls sind neue Kabel einzuziehen. Alle Leitungsarmaturen sind jo anzubringen, daß sich an den Kabelcinführungen kein Wasser ansammeln kann. Schalter und Sicherungskästen fallen gut zugänglich sein. Die Gehäuse der Leitungsarmaturen sind in gut leitende Verbindung mit dem Bootskörper zu bringen. Ist diese durch die Befestigungsschrauben nicht sichergestellt, so sind besondere Erd> lcitungen vorzusehen. Bei der Einführung der Kabel in die Leitungsarmaturen ist die Draht- 5 Umklöppelung so abzusetzen, daß die Dichtung auf dein Bleimantel erfolgt. Das Ende der Drahtumklöppelung ist mit dünnem Draht sorgfältig abzubinden, zu verlöten und mit der vorgesehenen Schraube an der Kabelstvpfbuchse zu erden. Bei Stopfbuchsen aus Preßstoff ist die Erdung ine Innern der Leitungsarmaturen vor¬zunehmen. Innerhalb der Kabeldurchführungskästen an den wasserdichten Schotten sind die 10 Drahtbewährungen der durchzuführenden Kabel bis auf den glatten Bleimantcl abzusetzen und die so entstehenden Enden der Drahtbcwährung mit dünnem Draht abzubinden und dann mit dem Bleimantel zu verlöten. Die Ausgußlänge der Kabelburchsührungskästen soll l 00 mm nicht unterschreiten. Die Kabeldurchführungskästen sind vor dem Vergießen gut anzuwärmen und nach dem Einfüllen der heißen Masse längere Zeit während des Nachgicßcns weiterer Der» 1- gußmassc auf Temperatur zu halten. Es ist eine von der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven zugelassene Vergußmasse zu verwenden. Die Geräte und Leitungsarmaturen dürfen nur durch befugtes Personal geöffnet werden.
b) Einbringen der Akkumulatoren.
-
Einbau. 20 Vor dem Einbau an Bord sind die einzelnen Elemente elektrisch auf Dichtigkeit zu prüfen. Zu diesem Zweck sind die Elemente einzeln in einem Behälter mit verdünnter Schwefelsäure zu setzen, wonach zwischen Elementpol und Flüssigkeit im Behälter eine Spannung von 220 V gelegt wird. Nach erfolgter Prüfung (Widerstandsmeffnng) sind die Elementkästen außen sorgfältig von allen Säurespuren zu reinigen. 25 Die Elemente sollen einzeln mit der dazugehörenden Hebevorrichtung transportiert und in den Bootskörper gebracht werden. Im Boot sind Vorrichtungen zu treffen, daß leicht aufstellbare Transportvorrichümgen und Hebegeräte angebracht werden können. Die Aufstellung der Elemente hat auf besonderen Isolatoren aus Hartgummi zu erfolgen. Auch seitlich sind die Elemente durch auf Holzleisten befestigte Rillenisolatoren gegen den so Bootskörper abzustützen.
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Fertigstellung und Abruf. Da die Elemente, auch wenn sie nicht gebraucht werden, einer Abnutzung unterliegen, die mit dem ersten Tage der Ladung beginnt, so dürfen sie nicht eher fertiggestellt werden, als es unbedingt erforderlich ist, um die Termine einhalten zu können. Es ist daher die 35 Zeit zwischen der vorläufigen Abnahme der Batterie und der Fertigstellung des Bootes möglichst abzukürzen. Die Batterien dürfen deshalb nicht eher abgerufen und im Boot eingebaut werden, als bis die übrigen Arbeiten an Bord die Abnahmefahrt bestimmt innerhalb der nächsten 3 Monate erwarten lassen.
e) Ersatzteile und Geräte svgl. BBVU(M) V M117]. « Auf den Schutz der Ersatzteile gegen Anfressungen ist zu achten. Größere Maschinenersatz¬teile sind möglichst in der Nähe der zugehörenden Maschinen unterzubringen. Im allgemeinen sind nur die im Bedarfsfälle mit Bordmitteln einzubanenden Ersatzteile an Bord mitzuführen. Im übrigen sind genügende Hilfsmittel bereitzustellen. Für das Auswechseln einzelner Maschinenteile und zur möglichst schnellen Ausführung « von Untersuchungsarbeiten sind zweckmäßig erscheinende Vorrichtungen zum Heben und Fort¬schaffen vorzuschen, insbesondere für die Teile der Dieselmotoren, E Maschinen usw. Zum leichten Ausbauen und Abstellen der Dieselmotorenkolben sind zweckdienliche Vor¬richtungen vorzusehen.
Vile — 35 — Schlüsseltafeln Spinde Schreibpult Mr die Schlüssel sind Schlüsseltafeln aus Aluminiumblech anzuwenden und mit den erforderlichen Bezeichnungen für die Schlüssel zu versehen. Die Schlüssel sind mit einem den Schisisnamen und das Gewinde enthaltenden Stempel zu zeichnen. Im Maschinenrauln sind kleine, verschließbare, eiserne Spinde einzubauen, in denen die nötigen Werkzeuge und Geräte untergebracht werden können. Kästen aus Aluminiumblech für $ Putzmaterial sind anzubringen. In der Nähe der Fahrstände im Dieselniotorenraum und im EMaschinenraum ist a» ge¬eigneter Stelle je ein verschließbares hölzernes Schreibpult anzubringen. Abtropfbleche für Ol- und Schmierkannen sowie sonstige für den Betrieb erforderliche Nebeneinrichtungcn, ferner Halter, Haken und Staueinrichtungcn für Zubehörteile für die w Haupt- und Hilfsmaschinen sind nach Angabe der Bauaufsicht anzubringen. Reichsdrucktktl. 12623 39 2»